20030903 \  Recht & Gesetz \  Änderung der Abgabenordnung zum Aufdecken unerlaubter Verrechnungen
Änderung der Abgabenordnung zum Aufdecken unerlaubter Verrechnungen
Berlin - Das Bundesfinanzministerium ( http://www.bundesfinanzministerium.de ) hat einen Entwurf zu Änderungen der Allgemeinen Abgabenordnung (AO) vorgelegt. Der Entwurf zur "Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des §90 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO)" vom 12.06.2003 wird voraussichtlich nach Überarbeitung rückwirkend zum 01.01.2003 in Kraft treten. (FvB)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
In einem umfangreichen Textwerk wird mit diesem Verordnungsentwurf festgelegt, welche Unterlagen und Dokumentationen zu erstellen sind, wenn Leistungen mit "nahestehenden Personen" verrechnet werden. Damit sind im Grunde alle Unternehmen gemeint, mit denen man in einem besonderen Teilhaberschafts- oder irgendwie anders gearteten Partnerschaftsverhältnis steht. Wichtig wird demnach zukünftig sein, dass die Preisermittlung mit diesen Unternehmen zum Zeitpunkt einer Prüfung durch das Finanzamt nachvollziehbar ist. Dabei reicht es nicht aus, dass entsprechende Unterlagen mit Bekanntwerden des Prüfungsbegehrens erstellt werden, sondern diese Unterlagen sind sofort an das Finanzamt abzugeben und werden dann bei der nachfolgenden Prüfung berücksichtigt. Nicht explizit gefordert, aber im Umkehrschluss sicherlich sinnvoll, wird daher zukünftig eine unternehmensweit gültige Dokumentation im Sinne einer "Verrechnungspreis-Policy" sein, die Grundlage für die Preisfindung mit befreundeten Unternehmen sein sollte. Zurzeit ist noch nicht definiert, dass diese Unterlagen in elektronischer Form vorgelegt werden müssen. Diese Form ist zwar neben der papierhaften Aufbewahrung erlaubt, im Zusammenhang mit der GDPdU würde eine elektronische Aufbewahrung aber bedeuten, dass diese Dokumente zu den prüfungsrelevanten Unterlagen zählen würden und somit im direkten elektronischen Zugriff durch den Steuerprüfer sind. Da davon ausgegangen werden kann, dass diese Unterlagen nicht innerhalb der Buchhaltungssysteme erstellt und verwaltet werden, wären entsprechend weitere Bereiche für die Zugriffregelungen Z1 bis Z3 nach GDPdU vorzubereiten. Die Frist zum Einreichen von Kommentaren zu dieser Vorlage ist bereits am 27.07.2003 verstrichen. Daher bleibt es spannend, bis die fertige Version veröffentlicht wird. (FvB)
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