20030929 \  Recht & Gesetz \  E-Mail-Marketing unter Beschuss
E-Mail-Marketing unter Beschuss
Berlin – Ein im vergangenen Jahr häufig diskutierter Entwurf zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird erneut auf die Probe gestellt. Vorrangiges Thema dabei ist, in wie weit per E-Mail Werbeaktionen von Unternehmen durchgeführt werden können. (FvB)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Opt-in oder Opt-out heißt hier die Frage. Nachdem die Europäische Union im Rahmen der eCommerce-Richtlinie das Opt-out-Verfahren empfohlen hat, hat sich die Bundesregierung im ersten Entwurf vom 07.05.2003 zum neuen UWG - wie sollte es auch anderes sein - für das Opt-in-Verfahren entschieden. Beim Opt-out-Verfahren können zunächst beliebige Empfänger mit Werbemeldungen bedacht werden. Jedem einzelnen Empfänger muss aber die Möglichkeit gegeben werden, sich vom Verteiler wieder entfernen zu lassen. Im Gegensatz dazu muss beim Opt-in-Verfahren zunächst jeder einzelne Empfänger gefragt werden, ob dieser Werbenachrichten vom jeweiligen Absender überhaupt empfangen möchte. Dass nun gerade das Opt-in-Verfahren nicht auf besonders große Gegenliebe bei Unternehmen und Verbänden gestoßen ist, kann man sich vorstellen. Aber gerade vor dem Hintergrund der damals noch aktiv geführten Verbraucherschutzdebatte, ist auch der Vorstoß des Gesetzgebers in der ersten Jahreshälfte nachvollziehbar. Doch hat die damalige Entscheidung einen entscheidenden Nachteil. So wie es aussieht, entscheiden sich fast alle europäischen Länder entsprechender der EU-Empfehlung für Opt-out. Auch in den USA wird dieses Verfahren bevorzugt. Ein deutscher Alleingang hätte dementsprechend echte Wettbewerbsnachteile nach sich gezogen. Genau aus diesem Grund sowie durch aktive Lobbyarbeit des DDV Deutscher Direktmarketing Verband ( http://www.ddv.de ) hat der Bundesrat seine eigenen Vorstellungen veröffentlicht. Insider gehen bereits heute davon aus, dass das endgültige Gesetz ab 2004 unter der Berücksichtigung von Opt-out in Kraft sein wird.
Sicher sind bereits heute viele Personen genervt von den vielen Werbemails, die einen so täglich erreichen. Dennoch ist Opt-out mit Sicherheit die bessere Entscheidung, kann der Empfänger nun doch unabhängig vom Standort des sendenden Systems einheitlich damit rechnen, dass ihm eine Unsubscribe-Funktion zur Verfügung gestellt wird. Und noch ein kleiner Hinweis am Rande: Wer sich bereits heute von der E-Mail-Flut belästigt fühlt, hat laut Gesetzentwurf keine Möglichkeit als Einzelperson rechtliche Schritte gegen den Absender einzuleiten, auch dann nicht, wenn er trotz Rückmeldung nicht vom Verteiler genommen wird. Laut Gesetzentwurf sind beschwerden bei den entsprechenden Verbraucherschutzverbänden zu hinterlegen, die dann wiederum bei Bedarf Klage einreichen können. (FvB)
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