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Neue Archivierungspflichten nach der geänderten AO 2002
Merching - Am 1. Januar 2002 sind Änderungen der AO in Kraft getreten, die weitreichende Konsequenzen für die Archivierung betrieblicher Daten sowie künftige Steuerprüfungen nach sich ziehen: Steuerrechtlich relevante Geschäftsunterlagen müssen künftig unter Einhaltung bestimmter Vorgaben in elektronischer Form archiviert werden. Im Rahmen von Außenprüfungen kann die Finanzverwaltung auf diese Daten zugreifen. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Einnahmeschätzungen, die in der Regel zu hohen Steuernachforderungen führen!
Im neuen Werk „Neue Archivierungspflichten nach der geänderten AO 2002“ des Merchinger FORUM-Verlages. ( http://www.forum-verlag.com ), Hrsg.: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland ( Holger.Wendland@t-online.de ) erläutern erfahrene Experten wie Dr. Ivo Geis ( http://www.ivo-geis.de ), Dr. Ulrich Kampffmeyer, Felix v. Bredow ( http://www.project-consult.com ) und Paul Eichmann (Landesfinanzverwaltung Baden-Württemberg), leicht verständlich, welche Unterlagen wie lange in elektronischer Form archiviert werden müssen, welche Anforderungen an ein elektronisches Archivsystem und eine Verfahrensdokumentation gestellt werden, sowie die Auswirkungen dieser neuen Pflicht auf Außenprüfungen. Es werden darüber hinaus die Risiken der elektronischen Kommunikation und das System der elektronischen Signatur betrachtet. Neben den rechtlichen Grundlagen helfen Checklisten und praktische Tipps bei der einfachen Umsetzung der neuen Vorgaben. Der Preis für die Loseblattsammlung beträgt EUR 58,-- inkl. MwSt. Bestellungen bitte direkt an den FORUM-Verlag.
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