20060308 \  Recht & Gesetz \  Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Berlin - Das Bundesfinanzministerium (http://www.bundesfinanzministerium.de) hat unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 15.7.1998 (BStBl I S. 630), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 4.8.2005 (BStBl I S. 838) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung geändert. Dabei wurden insbesondere die Bestimmungen zur Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen (§ 200 AO) erweitert. Die vollständigen Änderungen können unter http://www.bundesfinanzministerium.de abgerufen werden. (CM)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
 Die Änderung der Mitwirkungspflichten hat Auswirkungen auf die Durchführung von Betriebsprüfungen und ist damit auch ein GDPdU-Thema. Schon immer galt, dass die Unterstützung des Betriebsprüfers den Finanzämtern nicht in Rechnung gestellt werden kann, obwohl die Belastung bei einer Betriebsprüfung teilweise erheblich ist. Zwar verspricht hier die GDPdU Erleichterung, weil sie die direkte Auswertung der Daten durch den Außenprüfer erleichtert, jedoch ist im realen Leben weiterhin die Beschaffung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen dem Steuerpflichtigen anheimgelegt. Da die digitale Steuerprüfung die Auswertung aller Daten ermöglicht, steigt der Umfang der beizubringenden Belege und zu klärenden Fragen sogar eher noch an, da nichts mehr "durchrutscht".  (Kff)
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