20090911 \  Recht & Gesetz \  Werbemail-Urteil
Werbemail-Urteil
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (Az. I ZR 218/07) vom 26.08.2009 der Klage einer Rechtsanwaltskanzlei stattgegeben, die sich gegen die unverlangte Zusendung einer Werbemail eines Unternehmen, das Kapitalanlagen per E-Mail bewirbt, gewehrt hatte. Der BGH begründete sein Urteil damit, dass schon die erstmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail, ohne zuvor eine Einwilligung des Empfängers erhalten zu haben, einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb des Empfängers darstellt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Vielzahl von Werbe-E-Mails oder um die erste E-Mail handelt. (CaM)
 
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