20050124 \  Recht & Gesetz \  GDPdU: eine neue Studie
GDPdU: eine neue Studie
Wie eine von der SER Solutions Deutschland GmbH (http://www.ser.de) kürzlich unter 513 Mittelstands- und Großunternehmen durchgeführte Umfrage ergab, sind auch drei Jahre nach Inkrafttreten der GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen erst 6% der Unternehmen auf elektronische Steuerprüfungen vorbereitet. Bei 38% der Befragten haben noch keinerlei Aktivitäten stattgefunden, die übrigen 56% beginnen jetzt mit der Projektvorbereitung oder befinden sich mittlerweile in der Umsetzung.
Auch technisch sind die Unternehmen schlecht ausgestattet. 76% bewahren ihre steuerrelevanten Daten noch in den Produktivsystemen auf, nur 9% der Befragten können die Daten im Beschreibungsstandard zur Verfügung stellen. In diesem Bereich werden wohl schon bald Probleme auftreten, bedenkt man, dass ein Drittel der Unternehmen mindestens 30 Gigabyte, 4% sogar mehr als 100 Gigabyte an steuerrelevanten Daten im Jahr produzieren.
Mittlerweile werden aber über die gesetzliche Pflicht hinaus auch Vorteile von den Unternehmen erkannt, die sich aus der Realisierung und dem Einsatz einer GDPdU-Komplettlösung ergeben. So profitiert beispielsweise der Mittelstand durch das auswertbare Archiv, dessen Auswertungsmöglichkeiten Stärken und Schwächen der Unternehmen fundiert aufzeigen können.
Auch wenn erst 6% der befragten Unternehmen ihre GDPdU-Projekte abgeschlossen haben, so befinden sich derzeit aber rund 11% in Bearbeitung und 17% der Unternehmen haben GDPdU-Projekte neu aufgesetzt, was als Zeichen gewertet werden kann, dass die GDPdU mittlerweile ernster genommen wird.
Weitere Informationen zur Studie erhalten sie unter http://www.ser.de. (FH)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Das Thema GDPdU ist immer noch nicht bei allen Betroffenen angekommen. Die abwartende Haltung überwiegt und mancher hofft immer noch, dass es bei der Betriebsprüfung nicht nach den neuen Regeln geht. So mehreren sich auch kritische Stimmen, die der Meinung sind, das Bundesministerium der Finanzen gehe zu weit.  Graubereiche wie die auswertbare Aufbewahrung von E-Mails tragen ein Übriges dazu bei. Die zeitliche Dimension der Aufbewahrungsfristen wird unterschätzt. Zwar ist eine Aufbewahrungsfrist für die steuerrelevanten Daten von 10 Jahren angegeben, jedoch muss man sich im Streitfall auf wesentlich kängere Zeiträume der Verfügbarhaltung einrichten. So wird bei vielen das Thema GDPdU in einem Atemzug mit dem Thema elektronische Archivierung genannt. Die Archivierung kommt aber erst dann zum Tragen, wenn die Daten nicht mehr im erzeugenden System auswertbar vorliegen:  wenn man das System wechseln will, die Speicher aus Performancegründen entlasten muss oder die Daten auf unveränderbaren Speichern sichern will. Bei kleineren Datenmengen oder wenn der Steuerberater über die DATEV die Bereitstellung der Datenträger organisiert, ist elektronische Archivierung daher kein Thema. Das Hauptproblem aber ist, dass es immer mehr Compliance-Anforderungen immer mehr Dokumentationsaufwand in den Unternehmen nach sich ziehen. Wenn ein Unternehmen seinem eigentlichen Geschäftszweck nachgehen will, heißt es heute umfassende Enteprise-Content-Management-Lösungen einzuführen, die die Compliance- und Dokumentationsanforderungen "so nebenbei" mit erledigen. (Kff)
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