20000817 \  Normen & Standards \  Rechtmäßig elektronisch unterschreiben?
Rechtmäßig elektronisch unterschreiben?
Berlin – Mit der Novellierung des §126 BGB durch das „Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr“ soll nun endlich die elektronische Form der schriftlichen Form in Teilen gleichgesetzt werden. Eine Verabschiedung der Novelle wird nach der Sommerpause des Bundestages erwartet. (Kff)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Endlich verliert das noch zur Zeit gültige Signatur Gesetz (SigG) seinen modellhaften Charakter. Dieses Gesetz ist zwar seit 1997 in Kraft, doch da sowohl im Handelsrecht als auch im Privatrecht für die meisten rechtswirksamen Willenserklärungen die Schriftform vorgeschrieben war, gab es eigentlich keinen Anwendungsfall für die digitale Signatur. In der Vergangenheit mußten Verbraucher, wenn Sie Geschäfte über das Internet tätigen wollten, sich die Vertragsunterlagen ausdrucken und per Fax oder Post schriftlich bestätigen. Diese Novelle ist im Zusammenhang mit der im Dezember letzten Jahres verabschiedeten EU-Richtlinie zur Umsetzung der digitalen Signatur zu sehen. Diese verpflichtet alle europäischen Mitgliedsländer die rechtlichen Grundlagen binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt zu haben. Grundlegend werden hier drei unterschiedliche Formen der digitalen Signatur unterschieden. Da aber zur Zeit noch nicht bekannt ist, welchen Umfang die Gesetzesnovelle haben wird, bleibt es abzuwarten, für welche Geschäftsvorfälle welche Form der digitalen Signatur angewandt werden muß. Einschränkend ist weiterhin zu bemerken, daß sich die Novelle ausschließlich mit der Anpassung des Privatrechts beschäftigt und somit auf die dringend nötigen Gesetzesänderungen im Handelsrecht leider noch gewartet werden muß. Da die Anwendungsfelder für die drei Stufen der digitalen Signatur auch innerhalb der Europäischen Union harmonisiert werden müssen, kann erwartet werden, daß die Novelle sich deshalb zunächst nur auf das Privatrecht stützt, um erste Erfahrungen im Umgang mit dieser neuen Technologie sammeln zu können. (FvB)
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