Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Eilverfahren ein Unternehmen vorläufig dazu verpflichtet, dem Finanzamt einen Datenzugriff auf gescannte Rechnungen zu ermöglichen. Das Unternehmen hatte die zunächst in Papierform vorliegenden Rechnungen gescannt und als TIFF- oder PDF-Datei gespeichert. Die Originale wurden anschließend vernichtet. Eine Betriebsprüfung verlangte unmittelbaren Zugriff auf diese Daten, das Unternehmen bot aber nur Ausdrucke an. Mit einer umfangreichen Begründung hat das Finanzgericht der Ansicht des Unternehmens widersprochen und einen Datenzugriff gewährt. (SMe)
Anm.d.Red.: Die Auswirkungen dieses Urteils sowie das Ergebnis der Stellungnahme des Bundesfinanzgerichtes werden im nächsten Newsletter ausführlich dargestellt.