20080123 \  Recht & Gesetz \  Die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 in nationale Gesetzgebung umzusetzen ist, soll die Zulassung von Dienstleistungserbringern in der EU vereinfachen. Die Dienstleistungsrichtlinie hat den Abbau von bürokratischen Hindernissen und zwischenstaatlichen Hemmnissen sowie die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen zum Ziel. Ihre konkrete Rechtsgrundlage war das Ziel, "die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten zu erleichtern" (Art. 47 EGV) sowie die Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf den Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (Art. 55 EGV).
Alle erforderlichen Verfahren, Formalitäten und Genehmigungen sollen vom jeweiligen Dienstleister über eine bestimmte behördliche Institution abgewickelt werden können, den sogenannten einheitlichen Ansprechpartner. Alle Verfahren und Formalitäten müssen zukünftig elektronisch durchgeführt werden können. Dementsprechend sind elektronische Informationsangebote, die Möglichkeit elektronischer Kommunikation zwischen Dienstleistern und Ansprechpartnern oder zuständigen Stellen gefordert, aber auch die ganzheitlich elektronische Abwicklung von kompletten Verwaltungsverfahren. Ein weiterer bedeutender Bestandteil der Forderungen der Richtlinie ist auch der Datenaustausch zwischen den Verwaltungen der europäischen Staaten über Landesgrenzen hinweg in einem europa-weiten Amtshilfesystem.
Die technologische Umsetzung dieser Forderungen ist wohl die größte Herausforderung der Dienstleistungsrichtlinie. Ausdrücklich hat die EU Kommission in dem zugehörigen Handbuch deutlich gemacht, dass die Richtlinie nicht mit einfachen Mitteln der elektronischen Kommunikation realisiert werden soll, wie z.B. über Internetportale oder E-Mail, vielmehr ist eine integrierte Entwicklung IT-gestützter Kommunikation zwischen den öffentlichen Verwaltungen und deren Zielgruppen gewünscht. Verwaltungsverfahren müssen also vollständig durch Online-Interaktionen oder gar -Transaktionen unterstützt werden und ausländischen wie auch einheimischen Dienstleistungsanbietern zugänglich sein. Erstmals ist also ein rechtlicher Zwang zur Realisierung von e-Government-Anwendungen gegeben.
Die in Deutschland verantwortlichen Akteure für die Umsetzung der Richtlinien sind sowohl auf Bund- als auch auf Länderebene angesiedelt:
   
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das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die Wirtschaftsministerien der Länder sind zuständig für die Umsetzung der Richtlinie und entwickeln ein Gesamtkonzept für die Umsetzung in einer Bund-Länder-AG.
   
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das Bundesinnenministerium (BMI) ist mit den Innenministerien der Länder für verwaltungsverfahrensrechtliche Fragestellungen und entsprechende Anpassungen verantwortlich.
   
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Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sind zuständig für das Deutschland-Online-Vorhaben „IT-Umsetzung der EU-DLR“ in Zusammenarbeit mit dem Bund und dem Deutschen Landkreistag.
Die Projektgruppe Deutschland-Online hat als notwendige IT-Basisdienste folgende Bausteine identifiziert: Elektronischer Zugang, Portale, Wissensmanagement, Verwaltungsnetze, Elektronische Identifizierung, e-Signatur, Formularservice, Online-Zahl-verfahren, Verschlüsselung, Dokumentenmanagement und Dokumentensafe. Vor dem Hintergrund der Behörden- und Länderübergreifenden Verwaltungsprozesse ist die Festlegung von nationalen und EU-weiten Standards eine der Kernvoraussetzungen.  (SR)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Bereits heute ist absehbar, dass wesentliche Vorgaben der Richtlinie – insbesondere im Bereich der IT-Unterstützung der veränderten Geschäftsprozesse – bis Ende 2009 nicht erreicht werden können. Daher wird derzeit mit einer noch einmal mehrjährigen zweiten Umsetzungsphase nach 2009 gerechnet. Als deren Ziel wird „die medienbruchfreie Unterstützung sämtlicher Prozesse zwischen allen Beteiligten“ angegeben. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie wird in den nächsten Jahren die Entwicklung der E-Government-Landschaft in Deutschland massiv beeinflussen und zieht eine Vielzahl von Dokumentationspflichten nach sich. Diese werden auch Auswirkungen auf die freie Wirtschaft haben, dort wo es zum Beispiel um das Thema Personalvermittlung und Body-Leasing geht. (SR)
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