20080815 \  Recht & Gesetz \  Veröffentlichungen von E-Mails im Internet
Veröffentlichungen von E-Mails im Internet
Das Landgericht Köln hat in einem Urteil in einem konkreten Fall (Urteil vom 28.05.2008 – AZ: 28 O 157/08) die Unzulässigkeit der Veröffentlichung einer E-Mail festgestellt. In dem Urteil wurde darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung von E-Mails grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. der darin genannten Personen verletzt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Veröffentlichung nur dann ausnahmsweise erlaubt sei, wenn ein sachlicher Grund besteht. In diesem Zusammenhang müsse eine umfassende Güter- und Interessenabwägung erfolgen. Das Gericht vergleicht in seinem Urteil die E-Mail mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimnissphäre entlassen werde. Eine E-Mail, die an einen begrenzten Personenkreis verschickt wird, verlässt nach Meinung des Gerichts nicht den heimischen Bereich und geht somit auch nicht in den allgemeinen Bereich über. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Veröffentlichung von E-Mails mit privatem Inhalt in der Regel unzulässig ist. E-Mails mit geschäftlichem Inhalt dürften nur dann veröffentlicht werden, wenn überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse übersteigt. Eine Veröffentlichung von E-Mails wird somit üblicherweise Unterlassungs- bzw. Schadensersatzansprüche des Absenders nach sich ziehen. (SMe)
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