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Richtigstellung zur Bedeutung der GDPdU
In unser Berichterstattung zur Podiumsdiskussion “GDPdU” auf der DMS EXPO im Newsletter 20011002Newsletter 20011002, Beitrag „DMS EXPO 2001 Review“, ist ein Diskussionsbeitrag leider nicht korrekt und im Sinnzusammenhang wiedergegeben worden. Berthold Welling, Rechtsanwalt beim BDI in Berlin, hatte die Bedeutung der Richtlinie für die OFDs genau andersherum erläutert. Er schrieb uns hierzu per E-Mail (Auszug):
Berthold Welling 
Rechtsanwalt beim BDI
... Um Mißverständisse auszuräumen, muss ich jedoch zu den Ausführungen auf der Seite 3 folgendes anmerken. Hier wird angeführt, dass die Auslegung der GDPdU nicht bei allen OFDs gleich sei. Gerade dies ist jedoch die Zweckbestimmung eines BMF-Schreibens, nämlich die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. D.h., die Finanzverwaltung (und somit auch die OFD) ist an das BMF-Schreiben als interne Verwaltungsanweisung gebunden. Diese elementare Übereinkunft erzielten Bund und Länder bereits in den 70er Jahren.  ... Richtig ist, dass ich die Grundlagen der Verwaltungsanweisung im Hinblick auf die Rechtsqualität dargestellt habe. Hierbei habe ich die Zielsetzung der Verwaltungsanweisung erläutert: Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch einheitliches Verwaltungshandeln. In diesem Zusammenhang habe ich auch auf die Risiken einer Regelung durch das BMF-Schreiben hingewiesen, nämlich dass die Gerichte (Finanzgerichte und Bundesfinanzhof) nicht an die Verwaltungsanweisung mangels ausreichender Rechtsqualität gebunden seien. ...
Für Ihre angenehme und professionelle Moderation danke ich Ihnen nochmals; der Erfolg der Veranstaltung steht damit in enger Verbindung. ...
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