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DOMEA-Anforderungskatalog 2.0 veröffentlicht
Berlin - Die KBSt Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung hat den DOMEA-Anforderungs-katalog 2.0 in finaler Version veröffentlicht. Der Anforderungskatalog 2.0 soll ab dem 01.03.2005 den Anforderungskatalog in der Version 1.2 ersetzen und bildet die Grundlage für das neue Zertifizierungsverfahren, das zum gleichen Zeitpunkt beginnt.
Behörden und Produktherstellern können somit auf die modifizierte und erweiterte Grundlage für die Ausschreibung konzeptkonformer Produkte und die notwendige Information zur Zertifizierung zugreifen.
Gegenüber der Vorversion 0.9a, die der KBSt im Mai 2004 veröffentlichte, hat die KBSt den DOMEA-Anforderungskatalog mit den folgenden wesentliche Änderungen angepasst:
   
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Gewichtung der Haupt- und Anforderungsgruppen, sowie der Einzelanforderungen gemäß UfAB III
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Einführung von Basisanforderungen
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Bereitstellung des Anforderungskataloges als xls-Datei
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie unter:
 (FH)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
DOMEA geht in die zweite Runde. Eine Reihe von Schwachstellen der ersten Version wurden ausgemerzt, alternative Vorgehenskonzepte für die Einführung von Lösungen beschrieben, und der Katalog der Anforderungen an die Anbieter erheblich erweitert. Durch neue Konzepte gewinnt das Thema Archivierung an Bedeutung. Die elektronische Signatur wird als immer wichtiger für eGovernment-Prozesse platziert. Das Verfahren der DOMEA-Zertifizierung ist nicht ganz billig – allein 22.000 EURO sind der offizielle Preis, ungeachtet für all die Kosten für die Erstellung der Lösung, Beratung, Test und Vorbereitung. Eine recht teure Eintrittskarte in das Marktsegment „Public Sector“. Aber ohne sie geht es kaum. Das neue Verfahren bringt auch eine Reihe von Fragen mit sich, denen sich Anbieter wie auch Anwender stellen müssen. Wie ist ein DOMEA-1-Zertifikat gegenüber einem DOMEA-2-Zertifikat zu werten? Müssen jetzt alle DOMEA-1-zertifizierten auch Stufe 2 machen, um weiter mit dem Qualitätssiegel DOMEA werben zu dürfen? Was geschieht mit all den Lösungen im Markt, die auf DOMEA 1 aufsetzen, müssen sie auf DOMEA 2 angehoben werden? Immerhin wird das DOMEA-Konzept auch außerhalb des engen Kernbereiches der öffentlichen Verwaltung immer interessanter und dient als Leitfaden für viele Ausschreibungsverfahren. Dennoch ist DOMEA allein kein Garant für kostengünstige, zukunftssichere Lösungen für die öffentliche Verwaltung, da in fast jedem Projekt das DOMEA-Standardprodukt “verbogen“ wird, d.h. auf die echten und vermeintlichen individuellen Bedürfnisse des Anwenders angepasst wird. Hieran haben auch die Lieferanten ein Interesse, denn allein mit den gering bepreisten Basislizenzen lässt sich kein Geschäft machen.  So werden sich auch in Zukunft sehr unterschiedliche Lösungen mit viel Redunandanz in der öffentlichen Verwaltung wieder finden lassen – ob mit oder ob ohne DOMEA-Stempel ist dabei unerheblich. (Kff)
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