20010329 \  Recht & Gesetz \  Lösung für das digitale Pressearchiv ?
Lösung für das digitale Pressearchiv ?
Berlin – Das Scannen von Presseartikeln, die Verteilung im Netzwerk als digitaler Pressespiegel und der Aufbau von recherchierfähigen elektronischen Archiven mit Pressebeiträgen bewegte sich in den letzten Jahren in einer rechtlichen Grauzone. Zwar werden auch per Ausschnitt und Photokopie solche Pressespiegel in vielen Unternehmen erstellt und verteilt, jedoch ist dies verglichen mit den Möglichkeiten der elektronischen Verteilung und Erschließung fast schon ein Kavaliersdelikt. Zeitschriftenverlage arrangierten sich dabei mehr oder weniger mit einem Konzept, daß ein Zeitschriften- oder Artikelexemplar von ca. 10 Lesern genutzt wird. Der digitale Pressespiegel und das recherchierfähige Pressearchiv stellen jedoch nach derzeitiger Rechtsmeinung einen Bruch von Autoren-, Urheber-, Verlags- und Copyrightrechten (und Gesetzen ?!) dar (vgl. z.B. Urteil LG Hamburg vom 07.09.1999, Az.: 308 0 258/00; Urteil OLG Hamburg vom 14.04.2000, Az.: 3 U211/99 (2. Instanz vom Urteil Az.: 308 0 258/00) oder Urteil des OLG Köln vom 30.12.1999, Az.: 6 U 151/99).
Nunmehr bietet die PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG ( http://www.pressemonitor.de ) einen rechtlich abgesicherten digitalen Pressespiegel an, der entsprechenden Anforderungsprofil für jeden Kunden individualisiert werden kann. Die PMG wurde auf Initiative der Verlage Axel Springer Verlag, Hubert Burda Media, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Gruner und Jahr, Spiegel-Verlag Rudolf Augstein, Süddeutsche Zeitung und Verlagsgruppe Handelsblatt sowie des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger gegründet.
Aus den Publikationen der beteiligten Verlage werden bislang 12 Zeitungen und mehr als 12 Zeitschriften angeboten. Entsprechend dem Profil wird eine elektronische Auswahlliste an die Abonnenten versandt. Hieraus können dann einzelne Artikel bezogen und weiterverteilt werden. Für den Preis ist die Anzahl der Leser entscheidend. Er soll zwischen 3 und 6 DM pro Artikel liegen. Nach Auskunft des Unternehmens immer noch günstiger als ein unternehmensinterner Ausschnittdienst.
Eine Reihe von Punkten bleiben jedoch ungeklärt. Hierzu gehört die Kontrolle der Anzahl der Leser, die Vertraulichkeit und Nicht-Weiternutzung der Profile, die durch den Artikelabruf entstehen, die Speicherung der abgerufenen Artikel in unternehmensinternen Archiven mit Auswertungs- und Weiterverarbeitungsmöglichkeiten, die Wahrung von Autorenrechten, der Download von nahezu gleichlautenden Beiträgen, die die Verlage selbst als recherchierbare Online-Nachrichten auf ihre öffentlichen WebSites gestellt haben und andere Details.
Eine ähnliche Idee hatte bereits vor zwei Jahren die WestLB mit ihrem WestLB-Online-Archiv (siehe Newsletter 19990903Newsletter 19990903). Die Bank hat sich über einen Dienstleister und durch Einzelverträge mit Verlagen abgesichert Informationen aus Zeitschriften und anderen Publikationen individuell für die
hausinterne Nutzung aufbereiten lassen. Dieses Konzept wurde auch bereits anderen Banken zur Beteiligung angeboten, dürfte jedoch durch die breit angelegte und von zahlreichen Verlagen gestützte PMG-Initiative eine mächtige Konkurrenz bekommen haben. (Kff)
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