20010120 \  Recht & Gesetz \  Rechtsfragen der digitalen Welt
Rechtsfragen der digitalen Welt
Wenn man sich an die frühen Tage der digitalen optischen Speicher erinnert – so Mitte der 80er Jahre – war in diesen Zeiten die Diskussion geprägt von Gegensatz Mikrofilm – Papier – Optical Disk. Inzwischen ist die Frage der rechtlichen Anerkennung jedoch nicht mehr ein Problem des Mediums, sondern eine Grundsatzfrage der digitalen Welt. Von digitalen optischen Speichern spricht im Internet-Zeitalter kaum noch jemand – Rechtssicherheit digitaler Aufzeichnungen ist ein allgemeines Problem des eBusiness und des eCommerce geworden.
Informationen müssen langfristig sicher gespeichert werden. Sie müssen unverändert jederzeit reproduzierbar sein. Digitale Speicher erlauben dagegen mit einfachen Mitteln die Veränderung und der schnelle Technologiewechsel steht im diametralen Widerspruch zu den gewohnten Maßstäben einer Langzeitarchivierung. Dies sind nur wenige Gründe, warum der Gesetzgeber sich schwer tut, bewährte Regeln aufzuheben oder um die Anforderungen der digitalen Welt zu ergänzen. Viel schwerwiegender ist die Tatsache, daß bisherige nationale Regelungen nicht mehr ausreichend sind. Im Zeitalter des Internet ist der physikalische Standort und damit der Speicherort nachrangig und häufig für den Nutzer intransparent. Entschließt man sich zum Beispiel das ASP-Angebot eines ausländischen Anbieters anzunehmen, stellt sich sofort die Frage, welche rechtlichen Grundlagen für die Sicherheit, den Schutz und die Verfügbarkeit dieses Speichers gelten. Für die gespeicherten Dokumente selbst gelten z. B. die Aufbewahrungsfristen im Land des Anwenders, für den Geschäftsbetrieb des ASP-Anbieters die seines Heimatlandes ?
Das Problem betrifft nicht nur die vielfach in der Literatur diskutierten Fragen der revisisionssicheren Archivierung kaufmännischer Dokumente herkömmlicher Art – immer mehr Informationen werden nur noch digital erzeugt und sind nicht mehr für eine physische Repräsentation in Papier
designed. Neben die Dokumenten-Archivierung tritt die Daten- und Transaktions-Archivierung. Besonderen Auftrieb erhielten diese Entwicklungen natürlich durch den eCommerce, bei dem die kaufmännischen Transaktionsdaten auf den Rechnern des Anbieters gespeichert sind – in einigen Fällen unterscheiden sich hier länderweise bereits die Standorte der Firmenrechner vom Firmensitz von der Firmenauslieferungsadresse von der Bestelleradresse von der letztendlich Empfängeradresse – wessen Recht gilt nun wo für welche Form der Speicherung?
Durch die digitale Signatur haben elektronische Dokumente eine besondere Qualität erhalten, die sie herkömmlichen Papierdokumenten gleichstellen können. Unterschiedliche Standards, Verfahren und Gesetze behindern jedoch die schnelle Verbreitung. Die Verwendung digitaler Signaturen stellt zusätzliche Anforderungen an Archivierungssysteme.
Für alle diese Themen gibt es vielfältigste Regeln in Europa und der Welt. In einer kleinen Serie wollen wir im PROJECT CONSULT Newsletter die jeweils wichtigsten Themen im Umfeld der Archivierung, des Dokumenten-Managements und des Content-Management auf europäischer Ebene sowie für einzelne Staaten zusammengefaßt darstellen. Der „Blick über den Gartenzaun“ wird immer wichtiger – für Anbieter, die ihre Produkte international vermarkten wollen, für international agierende Anwenderunternehmen und selbst für nur in Deutschland tätige Anwender, die wissen möchten, wie es denn um die Sicherheit und den Rechtscharakter von Dokumenten aus dem Ausland bestellt ist. Denn irgendwann erhält jeder einmal ein digitales Dokument, daß nach den deutschen Gesetzen ein archivierungspflichtiges Dokument darstellt.
PROJECT CONSULT will mit der Darstellung der unterschiedlichen internationalen und nationalen Regelungen außerdem ein Beitrag dazu leisten, daß die Vereinheitlichung und Modernisierung der Gesetzgebung international und auf europäischer Ebene vorangetrieben wird. In der in dieser Ausgabe beginnenden Serie werden wir nach Möglichkeit die grundlegenden Fragen zu den Themen Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Datenschutz, digitale Signatur, Beweiskraft im Streitfall und Verfahrensdokumentation behandeln. Alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung. Beginnen wollen wir mit Spanien – damit man im kalten Winter auch einmal an wärmere Gefilde denken kann. (Kff)
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