Seit Ende 2007 gibt es in Österreich die „Grundsätze ordnungsmäßiger Compliance“, die vom Arbeitskreis Compliance der Bundessparte Banken und Versicherungen bei der Wirtschaftskammer Österreich erarbeitet wurden. Die Grundsätze richten sich an diejenigen österreichischen Kreditinstitute, die Geschäfte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten durchführen. Sie wurden u.a. mit dem Ziel entwickelt, aufgrund der großen Anzahl von gesetzlichen Regelungen eine Klarstellung der Verhaltenspflichten zu verfassen und somit auch dem Schutz der Mitarbeiter zu dienen. Die in zehn Kapitel unterteilten Grundsätze behandeln zunächst die Definition, Zwecksetzung sowie die Zielsetzung von Compliance. Gemäß den Grundsätzen ist Compliance ein „Organisationskonzept, dessen Ziel es ist, ein von Fairness, Solidarität und Vertrauen getragenes Verhältnis der Informationssymmetrie zwischen den Kunden, dem Kreditinstitut und den Mitarbeitern zu erreichen, Interessenkonflikte zu bewältigen und die Einhaltung geltender Gesetze und sonstiger (z.B. bankinterner) Regelungen sicherzustellen“. Anschließend werden noch die Punkte
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| · | Managementverantwortung |
| · | Unabhängigkeit |
| · | Stellung im Unternehmen |
| · | Ausstattung/Ressourcen |
| · | Aufgabenbereiche |
| · | Konzept der Vertraulichkeitsbereiche |
| · | Outsourcing von Geschäftsfeldern |
behandelt.
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| PROJECT CONSULT Kommentar:
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Ein lesenswertes Dokument – könnten wir auch in Deutschland gut gebrauchen. Aber so richtig ist das Thema Compliance in den Köpfen der eigentlichen Verantwortlichen an der Unternehmensspitze noch nicht angekommen. E-Mail-Management, Archivierung, Records Management – diese Themen werden immer noch gern in der IT-Abteilungen abgeladen – macht mal was. Nicht umsonst stressen die österreichischen Grundsätze für die Finanzwelt die Themen Verantwortung und Organisationskonzept. (Kff)