20010903 \  Recht & Gesetz \  Rechtssituation zum Thema Dokumenten-Management in den Niederlanden
Rechtssituation zum Thema Dokumenten-Management in den Niederlanden
Die Niederlande können schon seit geraumer Zeit auf eine DV-gestützte Verwaltung zurückgreifen. Neben dem fast flächendeckenden Einsatz von Office-Produkten existieren eine Vielzahl von Gesetzes-datenbanken. Weit vorangetrieben wurde auch die Nutzung von Internet und Intranet. Auf Basis dieser Technologie wird seit dem Jahr 2000 ein eigenes Netzwerk mit der Bezeichnung "Jusnet" ausgerollt.
Doch so verheißungsvoll die oben genannte DV-Landschaft auch klingen mag, im Rahmen von Gerichtsverhandlungen herrscht noch immer die papierhafte Aktenführung. Das Management von Gerichtsverhandlungen ist zwar weitestgehend automatisiert, doch sind die wesentlichen Fragen wie z. B. die Wahrung der Authentizität von elektronischen Dateien oder die Frage nach der Übereinstimmung des Inhalts von elektronischen und Papier-Dokumenten noch nicht geklärt.
Elektronische Dokumente sind zwar als Beweismittel zugelassen, da in den Niederlanden nach dem Grundsatz gehandelt wird, daß alle Mittel als Beweis zuzulassen sind, solange diese nicht explizit von Gesetzgeber verboten sind - aber alle Beweismittel müssen vom zuständigen Richter gewürdigt werden. Aus diesem Grund hat auch das Thema Verfahrensdokumentation in den Niederlanden einen besonderen Stellenwert. Um die Wahrung der Authentizität und Integrität von elektronischen Dokumenten nachweisen zu können, wird nämlich fast immer ein Sachverständiger hinzugezogen, da die Richter in diesem Gebiet selbst keine Erfahrungen vorweisen können.
Entsprechend ungeklärt ist der Status elektro-nischer Archive. Immerhin hat sich das niederländische Normungsinstitut der Initiative der Briten angeschlossen und den Code of Best Practice des BSI über-nommen.
Die interne Kommunikation im Rechts- und Verwaltungswesen baut schon heute auf eMail auf, dennoch wird diese Möglichkeit für Dritte noch nicht zugelassen. Da das Justizsystem nun aber restrukturiert werden soll, können für die Zukunft Vereinfachungen erwartet werden. Aber schon von offizieller Seite wird verkündet, daß es spannend sein wird, was von den ursprünglich definierten Anforderungen am Ende übrig bleibt. Es gibt zwar das Bekenntnis, zukünftig das bestehende Wissen elektronisch und die moderne Kommunikations-technologie zu nutzen und auszubauen, aber da weder die Finanzierung, noch die Frage nach einer sinnvollen Integration in den bestehenden Restrukturierungsprozeß geklärt wurden, wird erwartet, daß viele Wünsche offen bleiben werden. Zumindest sind in diesem Umfeld die Rechtsproblematiken wie die Verwendung von Kryptographie und elektro-nischen Unterschriften noch nicht einmal diskutiert worden. (FvB)
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