20030306 \  Normen & Standards \  Neue DOMEA-Zertifizierung
Neue DOMEA-Zertifizierung
Berlin/Bonn – Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) ( http://www.kbst.bund.de ) hat nach Auslauf der alten DOMEA-Zertifikate am 30.06.2002 wieder fünf Produkte für DOMEA-konform erklärt. (RC)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Nach einem guten halben Jahr ohne DOMEA-zertifizierte Produkte hat die KBSt durch ein verändertes Zertifizierungsverfahren wieder fünf neue Produkte mit dem DOMEA-Stempel versehen. Neben dem Produkt DOMEA ( http://www.domea.com ) von SER eGovernment wurden bis lang die Produkte mySAP Public Sector Records Management der SAP AG ( http://www.sap.com/germany ), eGovSuite von Fabasoft ( http://www.fabasoft.de ), WinReg der STELLA Systemhaus GmbH ( http://www.stella-systemhaus.de ) und MACH Web Information Manager der MACH AG ( http://www.mach.de ) zertifiziert. Die Neuerungen des Zertifizierungsverfahrens, welches in Zukunft zu dem alten Zertifizierungsverfahren ständig fortgeschrieben wird, sind neben der Erweiterung der unabhängigen, durch die KBSt akkreditierten Prüfstellen, die Erfolgsschwelle, die zum Zertifikat führt. Schon mit dem Erreichen von 60% der Punkte in den Hauptgruppen „IT-gestützte Schriftgutverwaltung/Registratur“,„Aufbau des elektronischen Aktenbestands, „Vorgangsbearbeitung“, „Elektronischer Schreibtisch, Ablagestruktur und Recherche“, „Archivierung und Aussonderung“, „Hilfe, Handbuch, Schulung“, „Administration und Parametrisierung“ und „Systemtechnische Anforderungen“,  ist den Herstellern das Zertifikat sicher, was dazu führen könnte, dass sehr viele Produkte in naher Zukunft das DOMEA-Zertifikat erhalten werden. Dies könnte zu einer Abschwächung der Bedeutung des DOMEA-Zertifikates führen. Hersteller die zukünftig in der öffentlichen Verwaltung Lösungen verkaufen möchte, kommen allerdings an der DOMEA-Zertifizierung nicht vorbei, da Behörden auf Grundlage der DOMEA-Zertifizierung beschränkt ausschreiben und in Sonderfällen sogar freihändig vergeben können. Ein Abschluss von Rahmenverträgen ist mit der Zertifizierung nicht mehr verbunden. Die Produktzertifizierung erfolgt zur Zeit noch anhand des Organisationskonzepts in der Version 1.0 und dem inzwischen überarbeiteten Anforderungskatalog in der Version 1.2. Der Anforderungskatalog soll zukünftig jährlich fortgeschrieben werden. Das Organisationskonzept wird derzeit überarbeitet und soll künftig bei wesentlichen Änderungen angepasst werden. (RC)
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