20020805 \  Recht & Gesetz \  Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung
Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung
Berlin – Die Diskussionen um die Änderungen in der Abgabenordnung und der daraus resultierenden Grundsätze zu Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) hat das Bundesfinanzministerium (BMF, http://www.bundesfinanzministerium.de8) dazu veranlasst, eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Themengebiet unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage12945/Frage-und-Antwortkatalog.pdf zu veröffentlichen. (FvB)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Als Mitte des vergangenen Jahrs die GDPdU das erste Mal diskutiert wurde, haben viele Parteien versucht, neue Geschäftsfelder für sich zu entdecken und damit für erhebliche Verunsicherung am Markt gesorgt. Dieses liegt aber auch nicht zuletzt daran, dass sich das BMF zunächst selbst nicht als besonders auskunftsfreudig präsentiert hat und somit freien Raum für eine kreative Auslegungsmöglichkeiten der Inhalte geschaffen hat. Aus diesem Grund ist der Trend für immer mehr Klarstellung der Unsicherheiten zu sorgen sicherlich als positiv seitens des BMF zu werten. Wer über diese FAQs des BMF weiteren Informationsbedarf hat, ist sicherlich auch gut beraten einmal auf der PROJECT CONSULT Website ( http://www.project-consult.com/home.asp?UR=28 ) zu recherchieren. (FvB)
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