20020828 \  Recht & Gesetz \  Die Massensignatur wird rechtskräftig
Die Massensignatur wird rechtskräftig
Hamburg - In der Sozialgesetzgebung und den zugehörigen Verordnungen (wie z.B. SRVwV) wurde als Auflage für die Vernichtung von Eingangspost nach dem Scannen die Signierung der Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur verlangt. Da es aber wenig Sinn macht, eine Scan-Kraft jedes Dokument nach der visuellen Lesbarkeits- und Übereinstimmungskontrolle mittels Karte durchziehen und Code eingeben signieren zu lassen (zumal es hier nicht um eine originäre Willensbekundung der Scan-Kraft geht, sondern lediglich um eine Bestätigung mit einer ganz anderen rechtlichen Qualität), wurden verschiedene Lösungen diskutiert, z.B. die Karte mit der personengebundenen Signatur in einen Server zu stecken und automatisch zu signieren (was im Sinne des Einsatzgebietes der personengebundenen elektronischen Signatur auch keinen Sinn macht). Die nunmehr von BVA und dem zuständigen Ministerium akzeptierte Lösung sieht vor, das ein ganzer Stapel auf einmal signiert werden kann und dass zusätzlich eine Art elektronischer Posteingangsstempel mit einem ebenfalls nach Signaturgesetz zertifizierten Zeitstempel jedem Dokument automatisch mitgegeben wird. Die Kombination von Zeitstempel mit der sogenannten „Massen-Signatur“ (die auch im Gesetz verankert werden wird) löst das Erfassungsproblem auf legale Weise. Damit gibt es nunmehr eine effiziente Lösung für alle Kranken- und Sozialversicherungen. Dieses Verfahren setzt sich hoffentlich auch bei anderen Erfassungs- und Output-Signatur-Problemen durch. (Kff)
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