20050817 \  Recht & Gesetz \  UMAG
UMAG
Berlin - Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wurde Anfang Juli vom Bundesrat gebilligt und tritt zum 1. November 2005 in Kraft.
Folgende Kernanliegen des künftigen Rechts sind dabei hervorzuheben:
   
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Die Haftungsklage, sprich die Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen, wird in der Durchsetzung verbessert, da Minderheitsaktionäre unter erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen können.  
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Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.  
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Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten umgestellt.
Weitere Informationen zum Gesetz finden sie unter: http://www.bmj.bund.de/   (FH)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Für UMAG und KonTrag allein braucht man noch kein Enterprise Content Management – für die Gesamtheit aller Compliance-Anforderungen schon. Die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und die damit verbundenen Haftungsregeln für das Management eines Unternehmens öffnen zumindest die Türen für das Thema Enterprise-Content-Management. Was fehlt, ist häufig eine durchgehende Strategie und eine Information Management Compliance Policy. Es geht nicht um Einzelschicksale einzelner Komponenten, es geht um durchgängige Prozesse und deren Dokumentation über alle Systeme hinweg. Im Prinzip muss jede Tätigkeit von einem Kontrollprozess begleitet sein. Dies gibt weder die Standardsoftware noch der Geldbeutel her. Die Anbieter von „Compliance“-Lösungen setzen auf das Geschäft mit der Angst. Viel wichtiger ist jedoch für die Unternehmen, zunächst erstmal die Risiken zu bestimmen, bevor man einzelne Baustellen errichtet. Schließlich sind Unternehmen dazu da, Geld zu erwirtschaften: Dokumentenmanagement ist nicht Geschäftszweck sondern Unterstützung der Geschäftstätigkeit. Moderne Software muss so quasi nebenbei die Compliance-Anforderungen mit erfüllen. Dies tut jedoch nur der geringste Teil der Standardsoftwareprodukte. Hier wittern die Anbietern von ECM- und BPM-Produkten ihre Chance. Doch der Preis für die – vermeintliche – Sicherheit ist hoch. Nicht die Lizenzen, die Hardware oder die Projekte selbst, nein, die Unternehmen müssen umgebaut werden, sich neu organisieren, um die durchgängige Nachvollziehbarkeit zu ermöglichen. Das UMAG ist so nur ein weiterer Baustein im Gefüge der Compliance- und Corporate-Governance-Anforderungen. Die gute Botschaft ist, dass man viele der Dokumentationspflichten zukünftig der Software überlassen kann, die Mitarbeiter werden entlastet und können sich den produktiveren Aufgaben zur Erreichung des Geschäftszweckes widmen. Hierfür muss die Softwareindustrie aber noch einige Klimmzüge machen. (Kff)
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