Der PROJECT CONSULT Newsletter hat inzwischen eine beachtliche Verbreitung gefunden. Dabei hat sich gezeigt, daß viele Kopien einfach von den ursprünglichen Empfängern per E-Mail weiterversendet wurden. Einige Abonnenten waren so fair, anzufragen, wie denn die Weitergabe geregelt ist. Hier unsere Vorgabe: Der Newsletter ist persönlich an den Adressaten gerichtet und für ihn direkt bestimmt. Wenn im engeren Kollegenkreis der Newsletter in drei, vier Kopien weitergegeben wird, haben wir nichts dagegen. Wird er abteilungsweit oder gar unternehmensweit verbreitet, bitten wir Abonnenten und Kunden bei uns kulanterweise 3, 4 oder 5 Abo`s zu bestellen. Dies gilt auch für die Bereitstellung in Intranet`s. Kontrollieren können wir dies sowieso nur eingeschränkt - wir wollen dies auch nicht tun. Die Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Empfängers ist jedoch aus CopyRight- und Urheberrechtsgründen untersagt. Möchte ein Unternehmen Auszüge aus dem Newsletter verwenden oder versenden (z. B. einen einzelnen Artikel), ist die ordnungsgemäße Zitierung mit Autor, PROJECT CONSULT Newsletter, Newsletter-Ausgabe und PROJECT CONSULT CopyRight-Vermerk anzubringen. Soll der Newsletter ganz oder in Auszügen auf einer öffentlichen WebSite publiziert werden, ist mit PROJECT CONSULT eine entsprechende vertragliche Vereinbarung im Vorwege abzuschließen. Im übrigen freuen wir uns, wenn der PROJECT CONSULT Newsletter das Interesse vieler Leser weckt. (CK)