Philadelphia. – US-Präsident Clinton hat am 03.07.2000 das Gesetz "Electronic Signatures in Global and National Commerce Act" unterschrieben. Damit können US-Bürger ab sofort rechtlich bindende Verträge online abschließen. Bereits am 15.06.2000 hatte das US-Parlament das Gesetz verabschiedet. Danach erhalten digitale Signaturen den gleichen Status wie handschriftliche Unterschriften. Bis zu diesem Zeitpunkt mußten Verträge klassisch, heißt offline ausgefüllt werden, um Rechtsgültigkeit zu erhalten. (MF)
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| PROJECT CONSULT Kommentar:
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In Europa sind die Einzelstaaten noch nicht ganz so weit mit ihren Regelungen zur digitalen Signatur. Gegenwärtig sind alle Mitgliedstaaten damit beschäftigt, die am 19.01.2000 vom Europäischen Parlament ( http://www.europa.eu.int ) verabschiedete Richtlinie zur Vereinheitlichung der digitalen Signatur in Europa bis Mitte 2001 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland will seine Änderungen des Signaturgesetzes (SigG) im Herbst 2000 durch das Parlament verabschieden und im Januar 2001 in Kraft treten lassen ( http://www.bmwi.de ). (MF)