Die Europäische Gemeinschaft stellte Anfang des Jahres 2007 die Verordnung REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) zur Reform des europäischen Chemikalienrechts auf, welche die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe regelt. Nach dieser neuen Verordnung ist nun der Hersteller für die Sicherheit und Beschreibung der Chemikalien selbst verantwortlich und ist zusätzlich zur Registrierung im REACH System verpflichtet. Dadurch sind weitere Kontrollen der Sicherheit nicht mehr notwendig. (CM)