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Newsletter | 20000418 |
Sprache | deutsch |
Version | 1.0 |
Veröffentlicht von | pcnewsletter |
Veröffentlichungsdatum | 10.10.2006 03:50:20 |
· | In den USA sorgt das FBI für eine erregte Debatte, indem sie die Provider verpflichten wollen, ab dem nächsten Jahr die gleichzeitige Überwachung bestimmter Adressen durchzuführen. Hierbei beruft sich das FBI auf den Communication Assistance for Law Enforcement Act von 1994. Neben der politischen Auseinandersetzung stellt sich jedoch noch das Problem, daß die Anwender in den USA ihre Schlüssel nicht bei einer dritten Instanz wie einem Trustcenter hinterlegen müssen. | |
· | In Kanada ist die Regierung gegen die generelle Bekanntgabe der Schlüssel oder ihre lizensierte Herausgabe. Vielmehr gehen sie von dem Ansatz aus, daß die Untersuchungsbehörden im Fall eines begründeten Verdachts auf Antrag die Befugnis erhalten, um die Herausgabe des Schlüssels oder des dechiffrierten Materials verlangen zu können. | |
· | In Singapur ist die Verschlüsselung grundsätzlich legal. Allerdings müssen die Nutzer die Befugnis der Regierung erhalten, bevor sie verschlüsselte Nachrichten über die Leitungen des Kommunikationsunternehmens SingTel versenden können. | |
· | In Simbabwe ermöglicht ein neues Gesetz dem Präsidenten die Überwachung des Kommunikationsverkehrs als auch die Unterbindung des Informationsaustausches für einzelne Teilnehmer. | |
· | Irland hat seinen Anwendern in einem Grundsatzpapier die Nutzung beliebiger starker Kryptoverfahren zugesichert. Allerdings können Anwender auf richterlichen Erlaß hin dazu aufgefordert werden, die Schlüssel für dechiffrierte Dokumente und Klartexte herauszugeben. | |
· | In Deutschland wird die Verwendung von Kryptoverfahren seitens der Behörden unterstützt. Grundsätzlich sieht man in der Verwendung starker Kryptoverfahren keine Gefahr für notwendige Überwachungsmaßnahmen. Damit es so bleibt, soll die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden entsprechend verbessert werden. | |
· | In Frankreich wurde erst vor kurzem die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien liberalisiert. Hierzu gehörte insbesondere die Aufhebung der Richtlinie, daß die Schlüssel generell bei einer dritten Instanz zu hinterlegen sind. | |
· | In Großbritannien wird aktuell die "Regulation of Investigatory Powers – bill" (RIP) diskutiert (www.homeoffice.gov.uk/oicd/ioc.htm, www.parliament.uk/commons/lib/research/rp2000/rp00-025.pdf, www.ncis.co.uk/newpage1.htm, www.fipr.org/rip/index.html). Sie sieht vor, daß zwar alle Verschlüsselungsverfahren genutzt werden können, aber die Regierung das Recht hat, die Herausgabe des Schlüssels zu fordern. Die Gründe, die zur Forderung des Schlüssels führen können, sind neben der äußeren und inneren Sicherheit auch Kriminalität jeglicher Form bis hin zur Verletzung wirtschaftlicher Interessen Großbritanniens. In der Kritik des RIP stehen vor allem zwei Punkte. Zum einen sollen Anwender, die ihren Schlüsseln nicht herausgeben, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis belegt werden. Ausgenommen sind nur jene, die glaubhaft beweisen können, daß sie ihren Schlüssel vergessen oder verloren haben. Zweitens droht allen, die bekannt geben, daß gegen sie ermittelt wurde, eine noch höhere Gefängnisstrafe. |