19990409 \  Recht & Gesetz \  Rechtliche Anerkennung von Archivierung
Rechtliche Anerkennung von Archivierung
Darmstadt. -  Der Verband Optische Informationssysteme e.V. (VOI) hat zur CeBIT den Nachdruck des Code of Practice 1 ”Grundsätze der elektronischen Archivierung” und des neuen Bands Code of Practice 2 ”Grundsätze der Verfahrensdokumentation nach GoBS” angekündigt. Diese Bände stellen den derzeitigen Stand der Technik und die  rechtlichen Anforderungen dar. Beide Bände beziehen sich auf die elektronische Archivierung in Deutschland. (FvB)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Der neue Code of Practice 2 war immer noch nicht lieferbar - obwohl er bereits zur CeBIT 1998 angekündigt war. Über die Hintergründe gibt es widersprüchliche Gerüchte. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob – besonders im Hinblick auf die europäische Vereinigung  - nationale Bestrebungen in diesem Bereich weiterhin sinnvoll sind. Probleme zeigen sich heute z. B. beim Verfahren der Digitalen Signatur nach Signaturgesetz (SigG). Das sehr sichere, aber auch sehr aufwendige deutsche Verfahren wird sich wahrscheinlich in Europa nicht durchsetzen. Andere Institutionen arbeiten längst an europäischen oder internationalen Code of Practice. Hierbei steht jedoch nicht so sehr der Nischenmarkt Archivierung im Vordergrund. Vielmehr ist  der sichere Dokumentenaustausch, E-Commerce und die Absicherung von Rechten im Internet nun von Interesse.
PROJECT CONSULT war wesentlich an der Verfassung der beiden Codes of Practice des VOI beteiligt. Darüber hinaus beteiligt sich PROJECT CONSULT intensiv an den europäischen und amerikanischen Initiativen, die zu einheitlichen, multilateralen Regelungen führen sollen. (Kff)
 
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