20050309 \  Unternehmen & Produkte \  Docuware integriert Authentidate-Zeitstempel-Technologie
Docuware integriert Authentidate-Zeitstempel-Technologie
Germering – Der Dokumenten-Management-Lösungs-Hersteller Docuware (http://www.docuware.de), CeBIT Halle 1/Stand 6a7, wird die Zeitstempel-Technologie von Authentidate standardmäßig in sein Archivsystem integrieren. So können die Anwender in der nächsten DocuWare-Version automatisch, um ihre Dokumente und Daten abzusichern, auf die Authentidate-Zeitstempel-Technologie zugreifen. Außerdem sollen so qualifizierte Zeitstempel gemäß Deutschem Signaturgesetz und EU-Signaturrichtlinie für die rechtsichere elektronische Langzeitarchivierung ermöglicht werden. (FH/CM)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Für die weitgehende Gleichstellung der elektronischen Form mit der Papierform sind in der deutschen Gesetzgebung ausschließlich qualifizierte Signaturen vorgesehen. Neben der persönlichen Signatur mit einer Chipkarte gibt es noch die sogenannten Zeitstempel, die AuthentiDate als erster Anbieter in Deutschland zertifiziert bekam. Für ein mit einem Zeitstempel versehenen Dokument kann rechtssicher der Inhalt und  der Zeitpunkt, an dem das Dokument mit der Signatur versehen werden, identifiziert werden. Damit sollen z.B. Archivierungsprozesse sicherer gemacht werden. Um einen Archivierungsprozess im Sinne einer Revisionssicherheit sicher zu machen, genügt es nicht, im Archivierungsprozess die Dokumente mit einem Zeitstempel zu versehen. Der gesamte Archivierungsprozess muss so angelegt werden, dass er den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den GoBS genügt.
Dass mit qualifizierten Zeitstempeln versehene Dokumente und Daten vor Gericht genau wie ein Papierdokument  als Beweismittel gegenüber Dritten verwendet werden können, stimmt in diesem Zusammenhang  nur, wenn es um den Nachweis des Zeitpunkts geht, an dem das Dokument mit einem bestimmten Inhalt  im Unternehmen vorhanden war. Der vor Gericht häufig benötigte Nachweis der Echtheit eines Dokuments, lässt sich nur mit einer persönlichen Signatur über Chipkarte belegen, da hierbei immer der Urheber des Dokuments authentifiziert werden muss. AuthentiDate zuletzt behandelt im Newsletter 20040817Newsletter 20040817,  verwendet werden. bietet solche Signaturen ebenfalls an und sie könne auch mit DocuWare, zuletzt behandelt im Newsletter 20040817,  verwendet werden.
Elektronisch signierte Dokumente sind vor Gerichten immer dann einem Papierdokument unterlegen, wenn eine Seite die Echtheit des Dokuments bestreitet. Hier könnten bei elektronischen Signaturen biometrische Verfahren helfen, die aber im deutschen Signaturgesetz nicht vorgesehen sind. Die EU-Gesetzgebung wäre hier offener. Diese Schwachstelle im Deutschen Signaturgesetz wird mit einer Erweiterung der aktuellen Version DocuWare 4.6a um ein Auswertungsprogramm für handschriftliche Unterschriften aufgezeigt. Sie unterstützt die handschriftliche Signatur am Tablet PC. Dabei werden biometrische Informationen wie Aufdruckstärke und Schreibgeschwindigkeit abgespeichert, die später von Schriftsachverständigen ähnlich wie eine handschriftliche Unterschrift geprüft werden könnten. Genau dieses interessante Verfahren bietet aber nach der aktuellen Rechtssprechung in Deutschland keine ausreichende Rechtssicherheit. (JH)
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