England treibt gesetzliche Anerkennung elektronischer Signaturen voran
London. - Die englische Regierung gab am 19.11.1999 bekannt, daß die rechtliche Aner-kennung von digitalen Signaturen vorange-trieben werden soll. Um eine Beschleunigung der Nutzung zu erreichen, wurden die Vorschläge zur Be-kämpfung von Internetkriminalität aus der Gesetzesvorlage zur Regelung elektronischer Kommunikation „E-Bill" wieder herausgenommen. Die Ministerin Patricia Hewitt, zuständig für E-Commerce, bestätigte, daß dieses Gesetz als eines der ersten im Jahr 2000 verabschiedet werden soll. Gleichzeitig unterstrich sie den Willen, den elektronischen Handel zu fördern. Hierbei setzt die Regierung auf die Vorgabe von Mindeststandards und die Selbst-regulierung der Industrie. Der Industrie werden fünf Jahre eingeräumt, um ihre Fähigkeit zum selbstverantwortlichen Umgang mit der elektro-nischen Signatur unter Beweis zu stellen. Sollte dieses Konzept nicht aufgehen, behält sich die Regierung vor, nach Ablauf dieser Frist wieder stärker regulierend einzugreifen. Während für das E-Bill das Ministerium für Handel und Industrie verantwortlich ist, soll die Zuständigkeit für Internet-kriminalität unter die Schirmherrschaft des Innenministeriums gestellt werden. Der Hinter-grund für diese Vorgehensweise ist die Erwartung, daß durch das Ausklammern gesetzlicher Rege-lungen zur Verbrechens-bekämpfung das E-Bill leichter verabschiedet werden kann. (MF)
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| PROJECT CONSULT Kommentar:
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Nicht nur die Rechtsprechung in Deutschland tut sich schwer, das Thema Internet und E-Commerce zu erfassen und adäquat abzusichern. Hierbei zeichnet sich die Tendenz ab, daß zumindest in der Phase der Einführung und Etablierung von E-Commerce die kom-mer-ziellen Erwägungen gegenüber dem Verbraucher-schutz dominieren. Ungeklärt und voller Brisanz sind Fragen des Gerichtstandes bei länderübergreifenden Transaktionen und die Beweislast auf Seiten des Verbrauchers (siehe auch den Beitrag „Weniger Hindernisse für E-Commerce in Europa“in diesem Newsletter). Nur wenigen ist bekannt, daß bereits heute für Bestellungen über das Internet nur die Angabe einer Kreditkartennummer notwendig ist, die durch keine Geheimnummer bestätigt werden muß. Auf diese Weise können Kriminelle die Kartennummern beispielsweise von weggeworfenen Zahlungsbelegen für den Mißbrauch nutzen. Der Karteninhaber muß beweisen, daß er für die Transaktion nicht verantwortlich ist und seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Zumindest diese Situation kann durch die Einführung der elektronischen Signatur verbessert werden, indem die technische Identifizierung der beteiligten Personen zuverlässiger wird. (MF)