Washington - Das bereits in den Staaten Maryland und Virginia angenommene UCITA Uniform Computer Information Transaction Law ( http://www.ucitaonline.com ) wird in den USA mit gemischten Gefühlen betrachtet. Inhalt dieses Gesetzes ist die Ausklammerung von Software und IT-Dienstleistungen vom gewöhnlichen Handelsrecht. Hintergrund ist, daß bei einer Umsetzung des Gesetzes die Rechte der Käufer von Softwarelizenen zugunsten der Hersteller stark eingeschränkt werden. Dieses Gesetz würde die Hersteller davon entbinden, Bugs zu beseitigen oder Garantiefälle anzunehmen, die auf Grund von Viren oder unglücklichen Systemkonfigurationen entstanden sind. Dies hat natürlich für langfristig ausgelegte Archivsysteme besondere Konsequenzen für die Anwender. (FvB) | |
| PROJECT CONSULT Kommentar:
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Ähnliche Diskussionen sind auch in Europa zu erwarten. Bereits hier mußte die deutsche Regierung gerade Federn lassen, da das deutsche Rabatt- und Zugabegesetz von 1933 nicht den Gegebenheiten in anderen europäischen Ländern entspricht. Das deutsche Gesetz war zwar schon immer in Europa einzigartig, aber gerade durch den sich verbreitenden Online-Handel ist diese Überreglementierung besonders deutlich geworden. Deshalb hat sich die Europäische Kommission dazu durchgerungen, Deutsch-land anzuweisen auf dieses Gesetz zu verzichten. Der Ursprung des amerikanischen Vorhabens war, die in den Staaten unterschiedlich ausgelegten Rechtsvorschriften zu vereinheitlichen, doch außer die beiden Staaten, die das UCITA bereits unterschrieben haben, scheinen sich die anderen inzwischen zurückzuziehen. Vergleichbare Entwicklungen zeichnen sich auch in Europa ab. Bevor alle nationalen Bestimmungen vereinheitlicht werden können, stellt es sich sicherlich als sehr viel pragmatischer dar, für den Sektor eCommerce von vornherein eine einheitliche Gesetzgebung vorzusehen (siehe z.B. auch die Novelle der EG-Telekommunikations-Datenschutzrichtlinie 97/66/EG mit erheblichen Auswirkungen auf eCommerce). (FvB)