20031117 \  Gastbeiträge \  WORM-Tape erfüllt regulative Vorgaben
WORM-Tape erfüllt regulative Vorgaben
Gastbeitrag von Mike Law, Business Development Manager für OEM IT Peripherals bei Sony Business Europe, Weybridge (UK); E-Mail mike.law@eu.sony.com.
Wie sollen Unternehmen die Informationsmengen bewältigen und kontrollieren, die täglich über ihre Netzwerke verbreitet werden, und wie schwierig gestaltet sich die Erfüllung der zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen, die in immer kürzeren Abständen in Kraft treten?
Für viele Unternehmen wird die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen sehr schnell zu einem schwerwiegenden Problem. Die jeweiligen Datenschutzgesetze, der Turnbull-Report, der Sarbanes-Oxley-Act und Basel II sind nur einige aktuelle Beispiele aus einer Vielzahl von Direktiven und Bestimmungen, die Unternehmen heute berücksichtigen müssen. Die Einhaltung von gesetzlichen und branchenspezifischen Bestimmungen machen auch das Problem der Datenspeicherung zunehmend größer. Nach Angaben der Yankee Group wird das Aufkommen an „Fixed Content“ – Daten von 308.000 Terabyte in diesem Jahr bis zum Jahr 2006 auf 1.251.900 Terabyte anwachsen. Das bedeutet zum Beispiel für eine führende britische Großbank, dass etwa 20% der jährlichen IT-Investitionen auf regulatorische Programme entfallen. Schätzungen zufolge werden führende britische Geldinstitute mehr für die Umsetzung von Basel II ausgeben als damals für die Jahr 2000 - Vorsichtsmassnahmen. Und ein repräsentatives Fortune 1000 - Unternehmen hat bereits viele Millionen Dollar ausgegeben, um mit dem Sarbanes-Oxley-Act konform zu sein. Da weitere EU-Direktiven in Vorbereitung sind, werden alle Unternehmen gezwungen sein, in ihre Informations- und Dateninfrastrukturen zu investieren, um eine Einhaltung aller regulatorischen Bestimmungen heute und in Zukunft sicherzustellen.
Die Aufsichtsbehörden fordern nicht nur, dass die Daten archiviert werden, sondern auch, dass sie jederzeit abgerufen werden können - letzten Endes gelten sie vor Gericht ja als Beweismittel. Eines der größten Probleme, mit denen Organisationen konfrontiert waren, die elektronische Informationen mithilfe von Computertechnologien und den derzeit verfügbaren Speichermedien archivieren, ist die Gesetzeskonformität und, noch wichtiger, die Beweiskraft der auf diese Weise gespeicherten Daten. Das Speichern auf WORM-Medien wird die Beweiskraft von Dokumenten entscheidend steigern, da nachgewiesen werden kann, dass nachträgliche Änderungen an den Daten nicht möglich sind.
Es steht außer Frage, dass die Anforderungen bezüglich der langfristigen Verfügbarkeit von sehr großen Mengen der inhaltlich nicht zu verändernden „Fixed Content“-Daten die Leistungsfähigkeit traditioneller optischer WORM-Geräte und WORM-Medien bereits heute übersteigen. Sony hat deshalb vor kurzem das AIT WORM-Format (AIT=Advanced Intelligent Tape) entwickelt, um den Archivierungsanforderungen der aktuellen Compliance-Programme, d.h. der Programme zur Umsetzung gesetzlicher und branchenspezifischer Bestimmungen gerecht zu werden. Sony geht davon aus, dass WORM-Bandarchive aufgrund der sicheren Speicherung der Daten, der vertretbaren Kosten und der skalierbaren Kapazität für Unternehmen sehr attraktiv sein werden. Darüber hinaus können Bandduplikate aufgrund der Verfügbarkeit von kostengünstigen, hochkapazitiven WORM-Medien an externe Standorten ausgelagert werden (Off-site-Archivie-rung), um im Falle eines lokalen, katastrophalen Systemausfalls die Fortführung des Geschäftsbetriebs (Stichwort Business Continuity) sicherzustellen.  
Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) hat in ihrer Vorschrift 17 CFR 240.17a-4 die strengsten Bestimmungen erlassen und definiert die Technologien, die für das Speichern von Daten und Belegen in der Wertpapier- und Börsenbranche verwendet werden dürfen. Vor kurzem hat die SEC ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Verwendung von Magnetbändern, die die gesetzlich vorgeschriebene Funktionalität aufweisen, die Anforderungen der Vorschrift 17a-4 erfüllt sind. Die von der SEC verlangten Anforderungen sind dabei wie folgt:
1.  Es muss sich um ein nicht wiederbeschreibbares, nicht löschbares Format handeln
2.  Es muss eine automatische Verifizierung der Qualität und Genauigkeit der Aufzeichnung auf dem Speichermedium erfolgen
3.  Der Zusammenhang des Originals und der erforderlichen Duplikate von Speichermedien muss nachvollziehbar sein („Serialisation“)
4.  Indizes und Datensätze müssen auf andere zulässige Medien übertragbar sein
Die AIT-Bandlaufwerke von Sony verfügen über eine integrierte WORM-Funktionalität (Write-Once-Read-Many). Werden WORM-Medien verwendet, können die elektronischen Daten mithilfe von AIT-Laufwerken so gespeichert werden, dass sie nicht verändert und nicht gelöscht werden können. Nach der Aufzeichnung können die AIT WORM-Medien nicht wiederbeschrieben oder formatiert werden, neue Daten können jedoch hinzugefügt werden. Aufgrund der zusätzlichen WORM-Funktionalität können AIT-Laufwerke in Verbindung mit WORM-Medien verhindern, dass Daten versehentlich oder absichtlich gelöscht werden, ermöglichen die Daten-Authentifizierung anhand der Uhrzeit und des Datums, und erleichtern das schnelle Suchen und Abrufen der archivierten Dateien für eine Vielzahl von Anwendungen und Unternehmen. AIT WORM-Produkte entsprechen den regulatorischen Bestimmungen der SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) bezüglich der Sicherheit, des Datenschutzes und der Integrität. Eine unabhängige Bewertung der AIT-Produkte hat ergeben, dass die AIT WORM Cartridges sowohl den Bestimmungen der SEC-Vorschrift 17a-4 als auch deren Intention entsprechen.
Die AIT-2-Technologie von Sony bietet bis zu 50 GB native Kapazität (130 GB mit Komprimierung) und eine kontinuierliche native Datentransferrate von 6 MB/s (15 MB/s mit Komprimierung). Die AIT-3-Technologie ermöglicht 100 GB native Kapazität (260 GB komprimiert) pro Cartridge und eine native Transferrate von 12 MB/s (31 MB/s komprimiert). Beide Transferraten basieren auf einer 2,6:1 ALDC-Komprimierung. Neben der WORM-Funktionalität verfügen alle AIT-2- und AIT-3-Laufwerke über eine Abwärtskompatibilität sowohl für WORM-Medien als auch für die traditionellen wiederbeschreibbaren AIT-Medien. Ältere AIT-2- und AIT-3-Laufwerke, die die WORM-Funktionalität nicht unterstützen, werfen die WORM-Medien aus. Für Anwendungsbereiche, für die keine WORM-Funktionalität erforderlich ist, können in diesen Laufwerken die standardmäßigen wiederbeschreibbaren AIT-Medien eingesetzt werden.
Sony hat vor kurzem das Bandformat S-AIT eingeführt, um den Forderungen der Industrie nach noch höheren Speicherdichten gerecht zu werden. Dieses Bandformat bietet 500 GB native Kapazität (1,3 TB komprimiert) auf einer einzigen Cartridge. Für alle Bereiche, die extreme Kapazitätsanforderungen stellen, wird Sony im ersten Quartal 2004 S-AIT WORM-Cartridges auf den Markt bringen, auf deren Basis eine einzige große Bandlibrary mehr als 1 Petabyte Speicherkapazität bieten wird.
Automatisierte Band-Libraries mit AIT- und S-AIT-Laufwerken werden von einer Reihe von Herstellern, darunter ADIC, Qualstar, Sony, Spectra-Logic und ADIC angeboten.
Anm. d. Red.: Inhalte und Meinungen von Gastbeiträgen müssen nicht mit Positionen und Einschätzungen von PROJECT CONSULT übereinstimmen. Für die Inhalte der Gastbeiträge sind ausschließlich die Autoren selbst verantwortlich.
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