20070917 \  Recht & Gesetz \  Neues Urheberrecht
Neues Urheberrecht
Der Gesetzentwurf für das neue Urheberrecht wurde von der großen Koalition sowie der FDP angenommen, die Linksfraktion stimmte dagegen und die Grünen enthielten sich.
Auch in der neuen Version des Urheberrechts bestehen bleiben wird das Recht auf Privatkopie, allerdings mit der Einschränkung, dass die Bücher, Musikstücke und Filme vom Hersteller nicht mit einem Kopierschutz versehen wurden. Weiterhin bestehen bleibt die Formulierung, dass Kopien aus "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" (z.B. Kopierschutzknacker und Tauschbörsen) verboten bleiben. Eine ursprünglich vorgesehene Bagatellklausel hat es nicht in den endgültigen Entwurf geschafft. Nach dieser Klausel sollte das Herunterladen weniger urheberrechtlich geschützter Stücke aus Tauschbörsen nicht strafbar sein. So wird in Zukunft nicht mehr nur der Upload von Stücken, sondern auch der Download (auch bei geringfügiger Nutzung) strafbar sein.
Ein weiterer Punkt des neuen Gesetzes betrifft die pauschale Vergütung in Form von Geräteabgaben, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung, wie zum Beispiel durch die Privatkopie, erhalten. Diese wird nicht länger vom Gesetzgeber geregelt, sondern die Beteiligten sollen sich selbst einigen. Sollte es auf Grund dieser Regelung zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, muss die Regierung allerdings wieder tätig werden. Eine ursprünglich vorgesehene Begrenzung der Kopierabgaben auf fünf Prozent des Gerätepreises wurde nicht umgesetzt.
Sollte der Bundesrat dem Gesetz im Herbst zustimmen, könnten die neuen Regelungen noch in diesem Jahr in Kraft treten. (SMe)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Um das Urheberecht werden zur Zeit an verschiedenen Fronten heiße Kämpfe ausgefochten. Soll es im Web ganz entfallen, muss der Kopierschutz nicht ganz weg? Hier geht es aber weniger um die ideologisch geführte Debatte, denn um harte wirtschaftliche Fakten. So befürchtet der BiTKOM angesichts der Geräteabgabe, dass Hersteller und Nutzer von IT-Geräten durch die Abgaben unverhältnismäßig belastet würden. Er kritisierte, dass die Kopierabgaben nicht klar auf fünf Prozent des Gerätepreises begrenzt würden, wie es die Regierung ursprünglich vorgesehen hatte. "Die deutsche IT-Branche und die deutschen Verbraucher haben im EU-Vergleich wieder einmal das Nachsehen", sagte Harms für den BiTKOM. Das Aktionsbündnis „Urheberecht für Bildung und Wissenschaft“ hatte davor gewarnt, den Entwurf in der vorgelegten Fassung zu verabschieden, weil darin "Informationsbedürfnisse und Informationsverhalten der in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden weitgehend ignoriert wurden". Bibliotheken würden in Zukunft "massiv an der Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft im elektronischen Umfeld gehindert werden". Beide Stellungnahmen, vom BiTKOM und vom Aktionsbündnis zeigen, dass noch genereller Handlungsbedarf besteht. Und einen deutschen Sonderweg sollten wir angesichts der Entwicklungen in Europa nicht beschreiten. (Kff)
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