20010216 \  Recht & Gesetz \  E-Commerce neu geregelt
E-Commerce neu geregelt
Berlin – Das Bundeskabinett hat nunmehr einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der einige offene Flanken im Internet-Handel beseitigen soll. Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie. Deutschland gehört zu den ersten europäischen Staaten, die diese Richtlinie umsetzen. Wesentliche Komponente ist, daß bei Handelsgeschäften nunmehr die Vorschriften aus dem Heimatland des An-bieters von E-Commerce-Produkten oder –Dienstleistungen gelten. Dieses Herkunfts-landsprinzip hat Auswirkungen auf die Juristen in Deutschland, die sich nunmehr mit den entsprechenden Gesetzen zumindest im europäischen Ausland auseinandersetzen müssen. (Kff)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Diese nunmehr eindeutige Regelung des Herkunftslands-prinzips hat auch erhebliche Auswirkungen auf Content-Management- und Archivsystemprodukte. Der Protokollierung von rein digital abgewickelten Geschäftsvorfällen kommt damit eine noch größere Bedeutung zu. Der Anbieter muß im Zweifelsfall nicht nur den Geschäftsvorfall selbst sondern auch alle zugehörigen Verarbeitungs- und Transaktionsdaten nachweisen können. Gleiches gilt aber auch für den Geschäftspartner, der im Zweifsfall vorlegen können muß, was seinerseits abgewickelt worden ist – mit dem Nachteil, daß er über die Regelungen eines Nachweises im Ausland nicht vertraut ist. Dies ist besonders im B2C kritisch, da sich die Geschäftspartner im Prinzip nicht kennen. Es bleibt zu hoffen, daß diesmal die DRT-Anbieterschaft nicht nur mit Ankündigungen sich auf diesen neuen Markt stürzt, sondern geeignete Produkte generiert. Viele heute gängige Produkte lassen besonders in Hinblick auf Journal, Logging, Transaktionssicherung, Protokollierung und Historisierung noch viel zu wünschen übrig. (Kff)
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