20050531 \  Recht & Gesetz \  OECD SAF-T
OECD SAF-T
Paris - Die OECD-Arbeitsgruppe des Centre for Tax Policy and Administration (http://www.oecd.org) hat den Entwurf GSAF-T-2.1 "Guidance for the Standard Audit File - Tax" fertiggestellt. Dabei handelt es sich um ein Format für die Bereitstellung von steuerrelevanten Daten, das vom OECD Committee on Fiscal Affairs Forum on Tax Administration erstellt wurde. Es geht es im Rahmen der Taxation Framework Conditions um die Schaffung eines einheitlichen Standards für Übergabedateien, dem "Standard Audit File -Tax" (SAF-T). Die XML-basierte Spezifikation soll die Übergabe und Verifikation  steuerrelevanter Daten erleichtern.  Der Standard  baut  auf  den OECD-Richtlinien TAG002 Transaction Information Guidance und TAG003 Record Keeping Guidance auf, in denen die grundsätzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung von handelsrechtlich und steuerrechtlich relevanten Daten und Dokumenten beschrieben sind. Mit der Verabschiedung des SAF-T wird in 2005 gerechnet.  (FH)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Angesichts der zusammenwachsenden globalen Wirtschaft mit internationalen Konzernen und virtuellen Verkaufsplattformen im Internet, ist es unerlässlich, einheitliche, weltweite Regularien für die Besteuerung zu erhalten. Die Probleme können nicht mehr national gelöst werden. SAF-T verfolgt einen ähnlichen Ansatz wie der Beschreibungsstandard zu den GDPdU. SAF-T ist jedoch enger gefasst und beschränkt sich auf Buchhaltungssysteme. Mit einer Klausel ist die spätere Erweiterung SAF-T bereits vorgesehen, es dürften jedoch einige Jahre hierfür ins Land gehen. Anders als in Deutschland ist durch den SAF-T ein Mindestbestand definiert. Die OECD-Leitlinie für das SAF-T stellt den Finanzbehörden der OECD-Mitgliedstaaten frei, den Einsatz einer entsprechenden Exportroutine entweder im Gesetzgebungsverfahren verbindlich vorzuschreiben oder eine Nachrüstung der Buchhaltungssysteme durch freiwillige Vereinbarungen mit Softwareherstellern sicherzustellen. Man muss also damit rechnen, dass in Kürze die Umsetzung auch in Deutschland ansteht und damit auch die Diskussion um den Umfang der Steuerprüfung nach den GDPdU neu belebt. Auch seitens der EU ist mit einer vergleichbaren Regelung zu rechnen, so dass noch in diesem Jahrzehnt eine durchgängige Standardisierung elektronischer Prüfungen erreichbar scheint. (Kff)
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