20081026 \  Recht & Gesetz \  Pflichtablieferung von Netzpublikationen
Pflichtablieferung von Netzpublikationen
Die Verordnung zur Pflichtablieferung von Medienwerken zur Archivierung an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) (http://www.d-nb.de) ist am 23.10.2008 laut der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes in Kraft getreten (http://bundesrecht.juris.de/pflav/). Grundlage für die Verordnung ist das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek“  (http://www.bundesrecht.juris.de/dnbg/). Der Verordnung nach sollen neben Zeitungen, Zeitschriften und anderen physikalischen Medienträgern auch "unkörperliche", in "öffentlichen Netzen dargestellte" Medienwerke bei der Nationalbibliothek abgeliefert werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt soll nach einer Abmahnung mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Jedoch sind die unter die Verordnung fallenden Medienwerke noch nicht genau definiert, wie z.B. die lediglich für private Zwecke dienenden Websites, unter anderem auch, weil die Definition öffentlicher oder privater Werke fehlt. Weitere Ausnahmen sollen für zeitlich befristete Vorab- oder Demoversionen gelten, sofern sie nach Erscheinen der endgültigen Publikation wieder vom Netz genommen werden. Die Anlieferung soll möglichst per FTP und bevorzugt als PDF erfolgen. Ziel der Verordnung soll es sein, die gesetzliche Regelung auf ein handhabbares Maß einzuschränken. (CaM)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Natürlich werden auch die PROJECT-CONSULT-Webseiten (… der PROJECT CONSULT Newsletter sowieso)  ordentlich bei der DNB  archiviert! (CaM)
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