20081026 \  Recht & Gesetz \  Energiewirtschaftsgesetz
Energiewirtschaftsgesetz
Das Energiewirtschaftsgesetz zwingt die Unterneh-men der Energiebranche zu IT-Investitionen. Nach einer Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Folge der Umsetzung einiger EU-Richtlinien zur Deregulierung des Energiemarktes hat die Bundesregierung 2004 die Regulierungsbehörde (RegTP) für Strom und Gas ins Leben gerufen. Eine ihrer Aufgaben ist auch die „Durchführung eines umfangreichen Berichtswesens“. Dies kann auf die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten der Unternehmen der Energiebranche Auswirkungen haben.
Nach dem EnWG besteht seit Juli 2007 zudem die Pflicht, für Verteilernetze des Strom- und Gasmarktes das so genannte Informatorische Unbundling umzusetzen. Dies stellt eine besondere Verpflichtung des Netzbetreibers dar, wirtschaftlich sensible Daten vertraulich zu behandeln, was zumindest zu einer Überprüfung des Datenschutzes führen sollte.
Außerdem dürfen z.B. Drittanbieter  hinsichtlich Informationen, die „wirtschaftlich vorteilhaft“ sein können nicht diskriminiert werden. Dies für die Regulierungsbehörde ist ein wichtiger Hebel, um den Energiemarkt für Drittanbieter zu öffnen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Sanktionen. Für die Energieversorger, die die Anschlüsse der Haushalte an das Stromnetz durchführen, kann dies beispielsweise bedeuten, dass der Vertrieb keinen direkten Zugriff auf die Daten von Hausanschlüssen haben darf. Erst nach Abschluss eines Liefervertrags dürfen diese Daten zugänglich sein. Diese Vorschrift erfordert mindestens ein sehr flexibles Berechtigungssystem. Altanwendungen können diese Anforderung häufig nicht erfüllen und müssen deshalb abgelöst werden. (JH)
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