20031117 \  In der Diskussion \  GDPdU: Vorbehaltsaufgabe
GDPdU: Vorbehaltsaufgabe
Die Bundessteuerberaterkammer hat ein Zeichen gesetzt: „Die Qualifizierung der steuerrelevanten Daten ist Vorbehaltsaufgabe der steuerberatenden Berufe“. Aus mit der Spielweise für Systemberater und sonstige engagierte GDPdU-Freunde? Der Steuerberater quält sich durch Programmdokumentationen, um Datenfelder und Schnittstellen zu ermitteln? Diskutiert mit Kunden und Lieferanten über System- und Archivarchitekturen? Wohl kaum. Hier ist eine Differenzierung angesagt, wie sie bereits in mehreren Artikeln, z.B. von Groß, Lindgens und Matheis im DSTr. ( http://rsw.beck.de ), im Vortrag von Kampffmeyer auf der audicon Roadshow ( http://www.project-consult.com ) oder von Groß und Kampffmeyer in der ComputerWoche („IDEA-Client erleichtert digitale Steuerprüfung“, ComputerWoche, Ausgabe 46/2003, S. 16-17,  http://www.computerwoche.de ) angesprochen wurden.  Hierbei sind drei Anwendungsfelder zu unterscheiden:
   
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Qualifizierung
Bei der Qualifizierung steuerrelevanter Daten geht es um die inhaltliche Definition. Welche Daten sind aus steuerrechtlicher Sicht relevant. Dies ist wirklich eine wichtige Aufgabe für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die auch eine Vorbehaltsaufgabe darstellt.
   
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Identifizierung
Bei der Identifizierung der Daten geht es um die informationstechnologische Ermittlung der relevanten Tabellen, Parameter- und Verknüpfungsdateien, Felder, Relationen, Schnittstellen und Formate. Eine Aufgabe für Spezialisten aus dem Beratungsumfeld, die hierfür auf die Ergebnisse der Qualifizierung zurückgreifen.
   
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Validierung
Bei der Validierung geht es um die Überprüfung, ob die Qualifizierung und die Identifizierung bei der Ausgabe der Daten wirklich funktioniert haben, ob die Daten vollständig, richtig und auswertbar sind. Hierfür kann man Produkte wie IDEA, TaxAudit oder andere einsetzen.
Eines wird aus der Zusammenstellung deutlich: Teamarbeit ist gefordert. Teamarbeit seitens des Anwenders, der steuerberatenden Berufe und der Informationstechnologiespezialisten.
Einen kleinen Beigeschmack hat die „Vorbehaltssaufgabe“ – die meisten Steuerberater sind auf das Thema GDPdU nicht vorbereitet. Dabei wäre die Qualifizierung und auch die Validierung ein interessantes Zusatzgeschäft, das allerdings noch nicht in Standesleistungsverzeichnissen als eigenständige Position auftaucht. Vorbehaltsaufgabe schließt die Verpflichtung ein, diese Aufgabe auch wahrzunehmen! Inzwischen wird in der Literatur darüber nachgedacht, ob denn dies auch zu einer Haftung des Steuerberaters führt, wenn dieser die Aufgabe nicht wahrnimmt. Es wird dringend Zeit, dass sich die Steuerberater mit dem Thema GDPdU einmal ernsthaft beschäftigen.
Die Entwicklungen zeigen, dass es im Umfeld der GDPdU auch weiterhin spannend bleibt: Angedrohte verschärfte Sanktionen, die Behandlung von SAP DART und Massendaten, weitere Anforderungen durch neue Gesetze und Verordnungen, immer neue Checklisten und Leitfäden ... es reicht also für ein ständig wiederkehrendes Thema in unserem Newsletter und in unserer Rubrik „GDPdU aktuell“ auf unserer Webseite ( http://www.project-consult.com ). Würden die GDPdU nicht massiv die Themen eBusiness, Archivierung und Enterprise Content Management im Kern betreffen, würden wir der leidigen Steuerprüfung keine Zeile mehr widmen. (Kff)
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