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StreamServe und AuthentiDate mit neuer Lösung für elektronische Rechnungen
Düsseldorf - StreamServe (http://www.streamserve.de) und AuthentiDate  (http://www.authentidate.de) wollen auf Basis einer strategischen Partnerschaft eine gemeinsame Lösung zum elektronischen Rechnungsaustausch gemäß §14 Umsatzsteuergesetz anbieten. Die gemeinsame Lösung soll die Übermittlung von Rechnungen in beliebigen Formaten einschließlich der gesetzlich geforderten Signatur ermöglichen, wodurch Lieferanten und Kunden  elektronische Rechnungen austauschen können, welche sofort in den eigenen, sowie in Drittsystemen weiterverarbeitbar sind. Die neue Lösung wird über ein herstellerneutrales, modulares Design verfügen und ermöglicht so die Anbindung aller marktgängigen ERP, CRM und Archivsysteme.  (FH)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Die elektronische Rechnung mit elektronischer, nein, qualifizierter elektronischer Signatur, generiert schon einiges an Aufwand. Als ob es nicht auch Zeitstempel täten. So gibt es unterschiedliche Konstrukte, vom Dienstleister bis zur Inhouse-Lösung, bei der im Massensignaturverfahren nicht für jede Rechnung einzeln der PinCode eingegeben werden muss – der Leiter der Rechnungsabteilung eines größeren Unternehmens würde ja sonst auch spätestens bei der 10.000sten Rechnung durchknallen.  Authentidate, zuletzt behandelt im Newsletter 20050309Newsletter 20050309, ist einer der Anbieter von Signaturlösungen, die als Komponente bereits von verschiedenen Partnern eingebunden wurde. Die Lösung von Streamserve ist deshalb von besonderem Interesse, weil es hier um echte Massen von Output geht. Nur mit solchen automatisierten Lösungen lässt sich das Problem von elektronischen Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, überhaupt lösen. Aber vielleicht hat der Gesetzgeber ja ein Einsehen. Bereits letztes Jahr erfolgte eine Aufweichung in Bezug auf elektronische Rechnungen für Reisekosten. Vielleicht gilt ähnliches einmal für die Rechnungen von Energieversorgern, Telekommunikationsunternehmen und anderen vergleichbaren Anwendungsfällen mit automatisierten Massenabrechnungen. Oder aber man richtet gleich beim Absender ein revisionssicheres elektronisches Archiv ein, wo die Rechnungen unveränderbar abgelegt werden. Oder noch besser, man erlaubt dem Kunden einen Zugriff auf diese elektronischen Rechnungen. Dann braucht er sich um die sichere elektronische Speicherung zu Hause erst gar nicht kümmern, dann könnte er auch einem Prüfer Einsicht in seine Rechnungsoriginale beim Absender geben. Und wir bräuchten vielleicht keine personengebundene Signatur für solche Rechnungen, ein Zeitstempel täte es auch. (Kff)
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