Brüssel. – Die Europäische Kommission hat eine Leitlinie veröffentlicht, die Beispiele für bewährte Verfahrensweisen beim Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten in der öffentlichen Verwaltung, im Archivwesen, Industrie und Forschung vermittelt. Die multidisziplinären „Leitlinien für den Umgang mit elektronischer Information“ bieten Entscheidungshilfen, um die einzelnen Organisationen beim Aufbau einer eigenen IT-Strategie zu unterstützen. Dabei wird kein Anspruch auf Vollständigkeit oder europaweite Vereinheitlichung erhoben. Es wird vielmehr angestrebt, die Erfahrungen von nationalen, regionalen und internationalen Einrichtungen zum Nutzen aller zusammenzutragen. Die Richtlinie läßt sich auch in Verbindung mit den Leitlinien des Internationalen Archivrates (ICA) zu elektronischen Aufzeichnungen verwenden und ist als vorrangige Folgemaßnahme des DLM-Forums zu verstehen. In den Richtlinien werden Definition und Inhalt von Daten und Dokumenten, Lebenszyklus der Information und Verteilung der Zuständigkeit, Konzeption, Erstellung und Pflege elektronischer Information, Kurz- und Langzeitaufbewahrung elektronischer Information sowie Informationszugriff und –verbreitung behandelt. (SW)
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| PROJECT CONSULT Kommentar:
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Im Gegensatz zu den englischen und deutschen Codes of Practices liegt der Schwerpunkt der Leitlinien nicht auf der elektronischen Archivierung, auf DMS oder Verfahrensdokumentation, sondern beschreibt allgemeine Bedingungen aus der Sicht von Archiven. Eine europäische Regelung zur Rechtssicherheit, Prüfung und Zertifizierung von Systemen steht in Europa noch aus. AIIM Europe plant zusammen mit INSAR gemeinsame Veranstaltungen. (Kff)