20070529 \  Recht & Gesetz \  Pflichtangaben nun nach § 5 TMG statt nach § 6 TDG
Pflichtangaben nun nach § 5 TMG statt nach § 6 TDG
Am 01.03.2007 ist das Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Einheitlich gilt  es nun für die als Telemediendienste bezeichneten wirtschaftlichen Tätigkeiten, die bisher im Bundesrecht und im Landesrecht behandelten Tele- und Mediendienste. Die Pflichtangaben, die bisher in § 6 TDG geregelt waren, sind nunmehr in § 5 TMG zu finden, wobei sich inhaltlich nichts geändert hat. Das Teledienstegesetz ist gleichzeitig mit Inkrafttreten des Telemediengesetzes außer Kraft getreten. (CM)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Einzige Konsequenz – man muss mal wieder im Impressum, auf der Seite „über“, auf der Seite „Kontakt“ oder wo auch immer die referenzierten Gesetze ändern. (CM)
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