Die Maschinenrichtlinie verpflichtet Hersteller, die technische Dokumentation für ihre Maschinen in der Landessprache des jeweiligen Vertriebslandes anzubieten, andererseits dürfen die Maschinen die Landesgrenze nicht passieren. Bei Schäden, die auf Grund einer fehlerhaften Übersetzung entstanden sind, haftet der Hersteller. Die Neufassung dieser EU-Richtlinie wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie muss spätestens bis zum 29. Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden und ist ab dem 29. Dezember 2009 verbindlich anzuwenden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das GPSG Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und die darauf gestützte 9. GPSGV Maschinenverordnung. (SMe)
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| PROJECT CONSULT Kommentar:
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Ein weiteres Dokument, das für den Anwender zu neuen Dokumentationspflichten führt. Ist im Fokus der öffentlichen Diskussion meistens das Steuer- und Handelsrecht, vielleicht noch das Zivilrecht, mehreren sich die branchenspezifischen Regularien – von der Versicherungswirtschaft über die Banken, Pharmakonzerne und Energieversorger bis hin zu den Maschinenbauern. Hier kann man natürlich gleich auch noch auf den Tread Act in den USA hinweisen. Die Erfüllung von Compliance-Vorschriften entwickelt sich immer mehr zum Risk Management – es muss bewertet werden, welche Vorschriften man in welchem Umfang berücksichtigen muss. Ansonsten dokumentiert man nur noch und kommt nicht zum Geschäftsmachen. (Kff)