20070529 \  Recht & Gesetz \  Unternehmensgesetzbuch
Unternehmensgesetzbuch
Das neue UGB Unternehmensgesetzbuch hat am 01.01.2007 das österreichische HGB Handelsgesetzbuch abgelöst. Bisher wenig bekannt sind die neuen Informationspflichten für Unternehmen, die nach dem neuen UGB gelten. Unter der Überschrift „Geschäftspapiere und Bestellscheine“ werden die Mindestangaben festgelegt, die für Geschäftsbriefe und ähnliche Dokumente gelten. Es müssen die Firma, die Rechtsform und der Sitz sowie auch Firmenbuchnummer und –Gericht angegeben werden. Die neuen Bestimmungen gelten nicht mehr nur für Geschäftspapiere und Bestellscheine, sondern in Ergänzung zu den Bestimmungen des MedG auch für E-Mails und Webseiten. (SMe)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Noch lange werden §§ des HGB durch die Foliensätze auf Tagungen geistern. Aber im Prinzip macht dies wenig, weil sich inhaltlich bei vielen §§  nicht viel geändert hat. Die Änderung macht aber der Anspruch von Corporate Governance deutlich, der über das bisherige Handelsrecht hinausgeht. Auch für Deutschland steht eine Neuorganisation  des GB an, ebenso wie der AO und der GoBS. Mal sehn, was man sich hier einfallen lässt. (KM)
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