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Allzu viele Berater?
Stuttgarter Zeitung vom 06.07.2004
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Die Aussage des Präsidenten des Rechnungshofes sollte so nicht stehen bleiben.
Die Entwicklung und Einführung neuer Verfahren in der Datenverarbeitung ist eine typische zeitlich begrenzte Projektarbeit, die auch in der freien Wirtschaft in der Regel weder von den vorhandenen Kapazitäten noch vom Knowhow her vom festen Personalstamm bewältigt werden kann. Dieses Knowhow muss  natürlich in der Einführungsphase von den externen Beratern übertragen werden. Deshalb sollten immer so genannte „gemischte Teams“ in Projekten gebildet werden.
In der Entwicklungsphase können unabhängige externen Berater außerdem als sachlicher Mittler zwischen Anwender und Entwickler dienen und so frühzeitig auf Fehlentwicklungen aufmerksam machen. Bei der Entwicklung des Maut-Systems scheinen aus dieser Sicht eher zu wenige als zu viele externe Berater eingeschaltet gewesen zu sein.
Einzelne spektakuläre Fälle und manche undurchsichtige Vergabepraxis in der Vergangenheit sollten nicht als Argument dazu verwendet werden, dass sich die öffentliche Verwaltung in Zukunft keines oder zuwenig externen Sachverstands bedienen kann.  (JH)
GDPdU: Diskussion um ComputerWoche-Artikel
In der ComputerWoche Ausgabe 46 vom 14.11.2003 veröffentlichten Steuerberater Stefan Groß, PSP, und Dr. Ulrich Kampffmeyer, PROJECT CONSULT, den Artikel „IDEA-Client erleichtert digitale Steuerprüfung“ ( http://www.cowo.de )Nun erschien in der Ausgabe 24 der ComputerWoche am 11.06.2004 ein Artikel von Rechtsanwalt Peter Eller mit dem Titel „Die Grenzen der digitalen Betriebsprüfung“ ( http://www.cowo.de ). Dieser Artikel nimmt Bezug auf den oben zitierten Beitrag von Groß und Kampffmeyer. Einleitend holt Herr Eller gegen die beiden Autoren aus und kritisiert, dass sich auch Steuerberater und Unternehmensberater des Themas GDPdU angenommen haben: „Nichtjuristische Autoren bemächtigten sich nun nachhaltig des Themas: allen voran Steuerberater, die von Haus aus mit verfassungsrechtlichen Aspekten des Steuersystems weniger anfangen können, und Berater sowie Hersteller von Dokumenten-Management- und Archivierungssystemen, die das große Geschäft witterten. So stellt auch der Beitrag von Ulrich Kampffmeyer und Stefan Groß (siehe CW 46/2003: "Idea-Client erleichtert digitale Steuerprüfung") die technische Lösung des Archivierungsproblems in den Vordergrund. Dabei wurden die entscheidenden Vorfragen vernachlässigt, inwieweit die digitale Betriebsprüfung überhaupt in den Betrieb eingreifen darf: im Hinblick auf Investitions- und Prüfungskosten und auf die Qualifizierung sowie den Umfang der bereitzustellenden Daten.“ Eller benutzt diese Einleitung zum Statement „Einigen Behauptungen der Autoren muss widersprochen und die Problematik des Datenzugriffs in den zutreffenden und für Steuerpflichtige vorteilhafteren Zusammenhang gerückt werden.“
Was ist hiervon zu halten? Im folgenden seines Artikels geht Eller nämlich nicht auf das Thema des Beitrages von Groß und Kampffmeyer ein, sondern rollt erneut die Debatte um „verfassungsmäßige Beschränkungen“ auf. Er wirft Groß und Kampffmeyer vor, sich mit diesem grundsätzlichen Thema nicht beschäftigt zu haben. Nun gut, Groß und Kampffmeyer haben die Rechtmäßigkeit der entsprechenden §§ in HGB, AO und GDPdU nicht in Frage gestellt. Dies war auch nicht das Ziel ihres Beitrags. Die Debatte um die Verfassungsmäßigkeit der Änderungen im Steuergesetz und HGB sowie deren Auslegungen in den GDPdU ist schon vergeblich im Jahr 2002 angegangen worden. Eine erneute Debatte um dieses Thema, wie von Eller angestrebt, macht daher wenig Sinn. Den Autoren Groß und Kampffmeyer ging es auch um etwas ganz anderes: Das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten zur Sicherstellung der Auswertbarkeit von steuerrelevanten Daten über einen langen Zeitraum. Der ursprüngliche Artikel nimmt daher auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der elektronischen Steuerprüfung gar keinen Bezug. Der Artikel war auf die Leser einer Computerfachzeitschrift fokussiert und stellte die Lösung eines vieldiskutierten Problems dar – wie speichere ich am Besten die steuerrelevanten Daten. Der Beitrag von Groß und Kampffmeyer machte deutlich, dass bereits von den erzeugenden Systemen die Daten vollständig, richtig, strukturiert und auswertbar bereitgestellt werden müssen. Werden diese Daten dann archiviert, kann mit IDEA die Auswertbarkeit sichergestellt werden. Hierdurch erübrigten sich auf einen Schlag die so genannten „GDPdU-konformen“ Archivsysteme, da jetzt jedes revisionssichere Archivsysteme diese Aufgabe übernehmen kann. Zu diesem Grundansatz einer wirtschaftlichen Lösung, der die Archivsysteme von ihrer Verantwortung für die Auswertbarkeit der Daten über 10 Jahre entlastet, findet sich kein Wort bei Eller. Er lässt sich vielmehr darüber aus, welche Daten und Dokumente denn nun steuerrelevant seien – dieses zu beurteilen ist aber gerade Aufgabe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Angesichts der Argumentation von Eller gewinnt man den Eindruck, dass er überhaupt nicht auf den ursprünglichen Artikel und dessen Aussagen eingehen wollte, sondern eher nach einem Aufhänger suchte, um seine These zur „Nicht-Verfassungsgemäßheit“ in der ComputerWoche zu platzieren. Für mehr Klarheit für die Anwender hat dieser Beitrag sicher nicht gesorgt. (Kff)
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