20050720 \  Recht & Gesetz \  Informationsfreiheitsgesetz
Informationsfreiheitsgesetz
Berlin – Durch die Bestätigung des IFG Informationsfreiheitsgesetz (http://www.bundesrat.de) im Bundesrat, haben alle Deutschen das Recht auf Akteneinsicht erhalten. Wird künftig eine Anfrage durch den Bürger gestellt, muss er diese nicht begründen, viel mehr sind die Ämter verpflichtet, alle Fragen zu beantworten oder die Verweigerung des Informationszugangs zu erklären. Hierfür wurden zahlreiche Ausnahmeregelungen geschaffen. Akten im Sinne des Gesetzes sind dabei insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten. Auf die Verwaltungen werden mit der neuen Regelung Herausforderungen zukommen, bei der die Nutzung eines passenden ECM-Systems unumgänglich ist. (FH)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Lange hat es gedauert bis auch Deutschland sein IFG bekommen hat. Mit der Einführung des IFG verbinden eine ganze Reihe von Anbietern große Hoffnungen, sollen doch auch die elektronischen Daten und Dokumente dem Bürger auf Anforderung verfügbar gemacht werden. Hierauf sind Verwaltungen und Archive bisher kaum eingerichtet. Betrachtet man aber andererseits wie gering die „Nachfrage“ des Bürgers ist, so wird mancher Traum eines schnellen Geschäftes oder großen Marktes zerstieben. In jedem Fall wird das IFG aber den Druck auf die Verwaltungen erhöhen, sich verstärkt um das Thema elektronische Archivierung zu bemühen. Bisher war aber die Praxis so, dass Informationen und Akten während der Vorgangsbearbeitung durchaus immer verfügbar waren, jedoch mit dem Vermerk „zdA“, zu den Akten, in eine „unbekannte Welt“ der Registraturen entrückt wurden. Und selbst diese geben das, was sie für von Wert erachten, dann in nachgeordnete oder zentrale Archive ab. So sind die wachsenden Mengen von elektronischen Daten und Dokumenten zum Teil noch gar nicht in den Archiven angekommen, sondern dümpeln auf dem Weg dorthin. Erst wenn es eine Durchgängigkeit des Weges der Dokumente und Daten von der Entstehung und Bearbeitung bis zur Archivierung gibt, kann auch ein Zugriff durch den Bürger realisiert werden, der dem Anspruch des IFG gerecht wird. Wie aber Projekte zur Langzeitarchivierung zeigen, ist dies noch ein langer Weg. (Kff)
© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH 1999 - 2016 persistente URL: http://newsletter.pc.qumram-demo.ch/Content.aspx?DOC_UNID=6dff8ca545c943f4002571e90050d1ed