In den Laboren tüfteln die Entwickler fleissig an der Umsetzung der digitalen Signatur nach dem deutschen Signaturgesetz (SigG). Doch die Chipkarten für die digitale Signatur sind noch sehr teuer. Es gibt kaum Anwendungen, in denen sie sich einsetzen liessen. Neben dieser offiziellen digitalen Signatur gibt es eine Reihe von weiteren Verfahren: vom zusätzlichen Passwort in einer Workflow-Lösung über das „Pad“, auf dem man unterschreibt, bis hin zu Biometrie mit Fingerabdruck, „Iris-Scan“ oder kompletter Gesichtserkennung. Die digitale Signatur lässt auch Archivsystemanbieter aufhorchen. Man muss beispielsweise selbst erzeugte Dokumente ausdrucken, unterschreiben und anschliessend wieder einscannen, um ein original getreues Abbild zu erhalten. Monika Haines, international tätige Management-Beraterin: „Ich halte PenOp für eine der derzeit ausgereiftesten Lösungen. Die Software unterstützt zahlreiche unterschiedliche Verfahren und wird bereits von zahlreichen DMS-Anbietern eingesetzt“. Auch der Spezial-Distributor DICOM hat neben Monitoren, Scannern, digitalen optischen Speichern, OCR- und Archivlösungen nunmehr auch Sicherheitsprodukte in sein DMS-Portfolio aufgenommen. DI-COM hat sich für die Produktpalette von GTE entschieden. (MF)
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| PROJECT CONSULT Kommentar:
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Die technischen Verfahren der Archivierung digital signierter Dokumente sind noch nicht ausgereift und die Rechtssicherheit ist noch sehr fragwürdig – schliesslich lässt sich eine echte digitale Signatur nach Signaturgesetz nicht drucken. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber in Hinblick auf BGB und ZPO nunmehr die notwendigen Anpassungen vornimmt, um diese Technologie auch auf eine vollständig rechtlich abgesicherte Basis zu stellen. (Kff)