20011002 \  Normen & Standards \  Einheitlicher Standard für elektronische Signaturen in Deutschland
Einheitlicher Standard für elektronische Signaturen in Deutschland
Berlin - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ( http://www.bmwi.de ) hat den Teletrust e.V. ( http://www.teletrust.de8) beauf-tragt, einen einheitlichen Interoperabilitäts-standard für elektronische Signaturen unter Einbeziehung der maßgeblichen Partner in der Wirtschaft zu erarbeiten. Das Entwicklungsprojekt zielt darauf ab, eine harmonisierte Spezifikation zu entwickeln und in den internationalen Standar-disierungs-prozess einzubringen sowie eine Spezifikation für Kompatibilitätstests zu ent-werfen. (FvB)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Derzeit gibt es in Deutschland zwei offizielle Spezifikationen, die jedoch nicht vollständig miteinander kompatibel sind: Industrial Signature Interoperability Specification (ISIS) des T7 e.V. (vormals AG Trustcenter; http://www.t7-isis.de ) und MailTrusT (MTT) des TeleTrust e.V.. Diese Inkompabilität soll nun durch den Auftrag an den Teletrust e.V. beseitigt werden. Für den Auftrag an TeleTrust e.V. wendet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 300.000 DM auf. Eigenmittel der beteiligten Akteure in gleicher Höhe kommen hinzu. Das Final Draft dieser Interopera-bilitäts-Spezifikation unter der Bezeichnung ISIS-MTT ist bereits am 24.09.2001 fertiggestellt worden und ist über die T7-Informationsseiten einsehbar. Auf Basis der im deutschen Signaturgesetz beschriebenen Anfor-derungen der qualifizierten elektronischen Signatur soll durch diese Spezifikation ein einheitlicher Standard zur Verfügung gestellt werden, der eine größt mögliche Interoperabilität und Sicherheit zwischen Client-Applikationen und Zertifizierungsdiensten ermöglicht. Gleichzeitig wird mit diesen Bemühungen die Hoffnung begründet, als Vorreiter mit diesem Thema als internationaler Standard anerkannt zu werden. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, ist zunächst einmal fraglich, da in der Vergangenheit beobachtet werden konnte, dass Standards im Allgemeinen nicht sonderlich bereitwillig umgesetzt worden sind. Sollte sich diese Definition jedoch auf europäischer Ebene durchsetzen können, so kann erwartet werden, dass vielen Unternehmen, die zukünftig elektronisch signierte Dokumenten verarbeiten können müssen, viele Unsicherheiten genommen werden. Auf der einen Seite würden sich die hohen deutschen Sicherheits-anforderungen so auf europäischer Ebene voraussetzen lassen, auf der anderen Seite können somit für die Archivierung elektronisch signierter Dokumente einheitliche Formate für Dokumente und Zertifikate erhofft werden. (FvB)
Weitere Kapitel
© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH 1999 - 2016 persistente URL: http://newsletter.pc.qumram-demo.ch/Content.aspx?DOC_UNID=9077ce53cb644b63002571e9003eb4bb