20061025 \  Recht & Gesetz \  § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - Rechnungen über Kleinbeträge
§ 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - Rechnungen über Kleinbeträge
Durch Artikel 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, BGBl. I S. 1970, wird die maßgebliche Grenze für die Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV auf 150 EUR angehoben.
Die Änderung wird zum 1. Januar 2007 in Kraft treten (Artikel 16 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft). (CM)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Es ist noch nicht ganz klar, welche Auswirkungen diese Regelung auf die Archivierung von Belegen und elektronische Rechnungen haben wird, denn Rechnungen über Kleinbeträge werden bereits heute aus Sicht der Aufbewahrung von Originalen anders behandelt. Die zukünftigen Entwicklungen werden sich sicherlich in Beiträgen auf dem Portal http://www.elektronische-steuerpruefung.de niederschlagen. (CM)
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