20080716 \  Recht & Gesetz \  Neues Gesetz zur E-Mail Archivierung in den USA
Neues Gesetz zur E-Mail Archivierung in den USA
In den USA soll ein neuer Gesetzesentwurf für die Archivierung von E-Mails verabschiedet werden. Der Electronic Message Preservation Act soll Standards zur Archivierung setzen und gleichzeitig die zuständige Behörde National Archives and Records Administration (NARA) mit der Einhaltung der Vorschriften beauftragen. Im Weißen Haus soll dies auf Widerstand stoßen, weil der Amtssitz des Präsidenten dies als unzulässige Einmischung entgegen der in der Verfassung festgeschriebenen Gewaltenteilung sieht. Zum anderen soll es Bedenken über die Kosten geben, da der Gesetzesentwurf nicht nur E-Mails, sondern möglicherweise auch Instant Messages, Wiki- und Blogeinträge und andere Ergebnisse elektronischer Kommunikation betrifft. Nun soll der Gesetzesentwurf den Senat passieren. (CaM)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Im vorangegangenen Newsletter 20080630Newsletter 20080630 hatten wir bereits die verlorenen „E-Mails des Präsidenten“ kommentiert. Nur wird nachgelegt und das Repräsentantenhaus hat bereits zugestimmt. Der „EMPA“, um einmal gleich ein neues Akronym einzuführen, wird George W. Bush nicht mehr groß kümmern, erhöht aber den Druck auf alle, die es bisher mit der Verwaltung und Archivierung nicht so genau nahmen. Leider wird dies auch einen negativen Seiteneffekt haben – man stürzt sich nur auf die reine E-Mail-Archivierung, verbannt E-Mails in separate „Speichertöpfe“ und vergisst darüber, dass E-Mails eigentlich in einen Kontext gehören, also in Projekt-, Vertrags-, Kunden-, Fall- und andere Formen von elektronischen Akten. Mit reiner E-Mail-Archivierung geht der sachliche Zusammenhang verloren und man schafft sich neue Informationsinseln. Für Europa besteht allerdings Hoffnung, denn ein vergleichbares europäisches Gesetz ist nicht in Sicht. Allerdings werden besonders die amerikanischen Anbieter mit dem Rückenwind von SOX, FRCP und EMPA versuchen, auch E-Mail-Archivierung noch mehr in Europa zu platzieren.
Allerdings der rechtlichen Situation werden sich dennoch viele Anwender fragen, muss ich dies denn tun. E-Mails können vom Inhalt und Rechtscharakter ganz normale Geschäftsbriefe sein, die aufbewahrungspflichtig sind. Doch die Gefahr wird meistens nicht ernst genommen, es wird gern nach den Musterurteilen und den realen Risiken gefragt. In den USA hat man es mit solchen Beispielen inzwischen einfacher. Die „US e-Discovery database” (https://extranet1.klgates.com/ediscovery/) umfasst inzwischen über 1000 recherchier- und selektierbare e-Discovery-Fälle. (Kff)
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