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Deutsche Post startet mit eTrust
Bonn. – Die Deutsche Post AG (www.deutschepost.de) erhielt zum 24. Februar offiziell die Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post für eTrust. Das Trustcenter soll Personen zertifizieren und Signaturkarten ausgeben können, mit denen die digitale Signatur möglich und die Rechtsverbindlichkeit der digitalen „Unterschrift“ gewährleistet sein soll. Erfolgen soll die digitale Signatur aus einer Anwendung heraus mittels einer Chip-Karte, einer PIN-Nummer und einem Chipkartenlesegerät. Die dafür notwendige Zertifizierung soll der Nutzer bei der Deutschen Post Signtrust beantragen und erhalten. Durch den Einsatz der Chipkarte und des PIN-Codes sollen Nachrichten, Formulare oder Bestellungen mit einer digitalen Signatur, verschlüsselt oder/und mit einem Zeitstempel versehen werden können.   (CK)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Langsam kommt die digitale Signatur in Fahrt. Erst vor kurzem haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur digitalen Signatur erlassen und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland sich zu ihrem Einsatz bereiterklärt. Bereits im Frühjahr 1999 erhielt als erstes unternehmen die Telekom ihre Zulassung als Trustcenter, wobei sich die Regulierungsbehörde die Herstellung der digitalen Signatur in Form einer Scheckkarte vorbehielt. Mit der Anerkennung der Deutschen Post AG stellt diese auch die gesamte Infrastruktur bereit. Insbesondere die große Verbreitung der Postämter erleichtert die Herausgabe und Verteilung der digitalen Signatur an den Endanwender. Die Genehmigung zum Betrieb einer Zertifizierungsstelle nach dem Deutschen Signaturgesetz erhalten nur Einrichtungen, die Zuverlässigkeit und Fachkunde nachgewiesen haben und die vor allem den hohen Sicherheitsanforderungen, die in dem Gesetz verankert sind, gerecht werden. Das Trustcenter der Deutschen Post befindet sich in einem Hochsicherheitstrakt in Darmstadt. In dem ehemaligen Schutzbunker werden die Chipkarten produziert und mit der Identität der Kunden verknüpft.
Die Kosten für solche Chipkarten sind allerdings noch sehr hoch und es ist fraglich, ob der private Anwender kurzfristig auf diese Technologie setzt. Neben der einmaligen Grundgebühr fallen auch jährliche Gebühren an und es muß zusätzlich ein passender Chipkartneleser erworben werden. Die Meinungen über die Sicherheitsstandards gehen dabei selbst in der öffentlichen Verwaltung auseinander. Während die Bundesministerien im Rahmen ihrer Bonn-Berlin-Kommunikation auf höchste Sicherheit bei der Verschlüsselung Wert legen, gibt sich das Land Niedersachsen, das rund 12.000 Arbeitsplätze mit der digitalen Signatur ausstattet, mit dem Verschlüsselungsverfahren RSA zufrieden. Der private Nutzer greift eher auf das kostenfrei im Internet abrufbare PGP-Verfahren „Pretty Good Privacy“ zurück. Die Wirtschaft zeigt eher Interesse, die elektronische Unterschrift mit der Unterzeichnung auf Papier über ein Digitalisierungs-Pad zu kombinieren, oder gleich biometrische Verfahren einzuführen. (MF)
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