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Rechtssituation zum Thema Dokumenten-Management in England und Wales
Das Vereinigte Königreich stellte schon immer eine besondere Rolle innerhalb Europas dar. Anders als z. B. zur Zeit in Deutschland zu beobachten, geht das Vereinigte Königreich einen anderen Weg, die moderne Informationstechnologie zu fördern. Dort kann zur Zeit kein Vorpreschen der Legislative beobachtet werden, Unternehmen mit der aktuellen Gesetzgebung in die Richtung zu lenken, moderne Technologie zu benutzen. In England versucht der Staat selbst mit gutem Beispiel voranzugehen.
In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Programme aufgesetzt, um eine umfassende IT-Infrastruktur in der öffentlichen Verwaltung und bei den zuständigen Gerichten zu etablieren. Diese Vorhaben gehen alle auf das Jahr 1973 zurück, in dem die Society of Computers and Law gegründet worden ist. Damals haben sich erstmals Angestellte der öffentlichen Verwaltung mit dem Thema DV-Unterstützung der eigenen Arbeits-abläufe beschäftigt. Dieses ist bis heute so weit gereift, dass einzelne Systeme inzwischen im Einsatz sind. Von dem damals definierten Ziel, eine einheitliche für alle Beteiligten zugängliche IT-Infrastruktur zu erreichten, die den individuellen Bedürfnissen gerecht wird, sind England und Wales aber eigentlich fast genauso weit entfernt, wie damals, als das Thema das erste Mal diskutiert worden ist. Zumindest existiert heute ein Papier mit der Bezeichnung civil.justice, das eine IT-Strategie für die nächsten fünf bis 15 Jahre defi-niert.
Grundsätzlich sind für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung folgende System-kate-gorien definiert worden:
   
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Management Information Systems:  Unterstützung bzw. Beurteilung der Pro-duktivität der Ämter
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Case Management Systems:  
Unterstützung und Automatisierung der ad-mi-nistrativen Back-Office Aufgaben
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Judical Case Management: 
Verhandlungen Planen, Verfolgen, Telefon- und Videoconferencing und Dokumenten-Management
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Judical Case Management Support Systems:  Unterstützung der Richter durch Angestellte.
Trotz der obigen Definition wird deutlich, dass noch genügend Spielraum für Diskussionen bleibt, die die tatsächliche Funktionalität der ein-zelnen Gebiete gegeneinander abgrenzt.
Weiterhin hat der Einzug der IT in die öffentliche Verwaltung damit zu kämpfen, dass die Systeme grundsätzlich so zu gestalten sind, das die durchzuführenden Tätigkeiten sowohl herkömm-lich papierbasiert, als auch mit Unterstützung der modernen Informations-technologie durchgeführt werden können. Daher kommen auch hier ähnliche Ausgangspunkte zustande, wie wir es bei uns in den Domea-Konzepten wiederfinden. Durch den dualen Ansatz wird auch dort ein System beschrieben, dass auf Grund seiner offenen Formulierungen nicht so recht greifbar wird. Abgesehen davon ist in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten eine relativ aggressive Umsetzung der eigenen informationstechnolo-gischen Ziele durch den Gesetzgeber zu beobachten. Nicht so im Vereinigten Königreich. So ist auch die Umsetzung der elektronischen Signatur durch die europäische Gesetzesvorlage nicht unbedingt auf Gegenliebe gestoßen. England sich will zu-mindest durch die anderen europäischen Staaten nicht direkt in der eigenen Gesetzgebung be-einflussen lassen.
Unternehmen in England und Wales bleibt da für die Unterstützung der eigenen Tätigkeiten mit moderner Technologie nichts anderes übrig, als sich primär an der Diskussion in der öffentlichen Verwaltung zu orientieren. Systeme, Funktionen und Schnittstellen, die in diesem Bereich definiert worden sind, sind im Umkehrschluss auch dort einzusetzen. Da man aber davon ausgehen kann, dass der Staat eigent-lich das sich am langsamsten entwickelnde informationstechnologische Vor-zeige--unter-neh-mens eines Landes ist, wäre den Unternehmen im Vereinigten Königreich eher dazu zu raten, die eigene Informations-ver-arbeitung umfassen zu dokumentieren. Die zweifelsfreie Darlegung sowohl der elektronischen als auch der abhängigen organisatorischen Abläufe hat sich bisher nicht nur in England, sondern in nahezu allen Ländern zur Erhöhung der Beweis-kraft elektronischen Infor-mationen bewährt. (FvB)
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