Die EU-Kommission soll eine Abschaffung der elektronischen Signatur in Betracht ziehen und plant elektronische Rechnungen in Zukunft ebenso wie auf Papier ausgestellte Rechnungen zu behandeln. Der §14 Abs. 3 Nr. 1 im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG), welcher vorschreibt elektronische Rechnungen qualifiziert zu signieren, würde damit entfallen. Als Begründung führt die Kommission an, dass die vorhandenen Regeln zu kompliziert und unterschiedlich seien und eine Verbreitung digitaler Rechnungen in der EU behindert wird. (CaM)
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| PROJECT CONSULT Kommentar:
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Recht mühsam hat sich der Markt für die elektronische Rechnung mit qualifizierter Signatur in Deutschland entwickelt. Regelungen für Signaturdienstleister mussten gefunden und entsprechende, z.T. technisch anspruchsvolle Lösungen entwickelt werden. In anderen europäischen Ländern hat man sich nicht so viel Mühe mit der Qualität der elektronischen Signatur gegeben, einige Länder setzen ebenfalls auf die qualifizierte Signatur, andere auf fortgeschrittene Signaturen. Die Diskussion ist durch aktuelle Entscheidungen der Europäischen Kommission wieder aufgeflammt und gipfelt jetzt in der Initiative, die in Deutschland eingesetzten Verfahren wieder obsolet zu machen. Die Signatur wird dabei kontrovers in Bezug auf ihren Einsatz diskutiert: Dient sie vorrangig zur Identifizierung eines Absenders, dient sie zur Authentifizierung des Inhalts, ist dabei nur ein Frage. Im Grundsatz ist der Ansatz nicht falsch, da papiergebundene Rechnungen auch nicht unterschrieben werden. Wie dieses „Hornberger Schießen“ ausgeht, ist noch nicht abzusehen, jedoch ist das Risiko, dass die beträchtlichen Investitionen in die elektronische Signatur bei der elektronischen Rechnung sich nicht rechnen könnten, sehr hoch. (Kff)