20090121 \  Recht & Gesetz \  EDI nach SteuBAG
EDI nach SteuBAG
Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz wird da EDI-Verfahren zur Übermittlung elektronischer Rechnungen erleichtert. Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung gilt ab 1.1.2009,  dass die bisher übliche zusammenfassende Rechnung nicht mehr erforderlich ist.  (CaM)
  
PROJECT CONSULT Kommentar:
Mit den Themen der elektronischen Rechnung bei EDI und dem 2D-Barcode bei Fax werden wir uns im nächsten Newsletter intensiver beschäftigen. (CaM)
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